Erhöhung Verpflegungsentgelt in KiTas
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15. September 2022 folgende Artikelsatzung zur Änderung der „Kostenbeitragssatzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erlensee“ mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen:
Artikel 1
§ 5 „Verpflegungsentgelt“ Ziffer 2 erhält folgenden Wortlaut:
2. Das Verpflegungsentgelt beträgt
a) für U3 Krippenkinder – Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 92 €/Monat.
b) für Kindergartenkinder – Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt 92 €/Monat.
c) für Hortkinder – Schulkinder ab dem Schuleintritt bis zum 10. Lebensjahr 97 €/Monat.
d) bei Inanspruchnahme einer kurzfristigen Mittagsbetreuung gemäß § 2 Abs. 1 d) 5 €/Essen.
Die Änderung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Erlensee, 28.09.2022
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister