Aufstellung des Bebauungsplans „1. Änderung Im Büchensaal“ Stadtteil Langendiebach- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Der Magistrat der Stadt Erlensee hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „1. Änderung Im Büchensaal“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst, sodass nunmehr die Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt wird.
Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Die Unterlagen liegen in der Zeit
vom 29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar
In Zimmer 205, 1. OG
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 29.08.2022 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.
Erlensee, den 12.08.2022
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister