Jahresfälligkeiten
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 01. Juli 2022 die Jahresbeträge für Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren und Hundesteuer fällig werden.
Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.
Erlensee, den 17.06.2022
Der Magistrat
gez. Washausen
-Kassenverwalter-