Bebauungsplan „Limesbrücke“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee hat in der Sitzung am 24.09.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Limesbrücke“ gemäß § 2 (1) BauGB und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gefasst.
Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 20.07.2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar in Zimmer 205, 2. Obergeschoss
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Die Verfahrensunterlagen können ab dem 20.06.2022 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.
Erlensee, den 03.06.2022
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister