Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Quartalsfälligkeiten

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Mai 2022 die Vierteljahresbeträge für Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Hundesteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen fällig werden.

Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.

 

Erlensee, den 06.05.2022

Der Magistrat
Stadtkasse
gez. Washausen

-Kassenverwalter-

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