(ms/ea) – Aktuell werden in der Woche nach den Osterferien vom Polizeiposten Erlensee und der Erlenseer Ordnungsbehörde gemeinsam Schulwegskontrollen an den Grundschulen Rückingen und Langendiebach sowie an der Georg-Büchner-Schule durchgeführt.
Die Polizeioberkommissarinnen Julia Koch und Heike Lachmann haben mit Unterstützung ihrer Kollegen von der Erlenseer Ordnungspolizei insbesondere die Situation zu Schulbeginn am Morgen im Blick.
An der Grundschule Langendiebach konnten am dortigen Fußgängerüberweg bislang keine Verstöße durch Verkehrsteilnehmer festgestellt werden. Vereinzelt über den Überweg radelnde Kinder wurden darauf hingewiesen, vom Rad abzusteigen und dieses zu schieben. Hier sollten auch die Lehrer noch dahingehend sensibilisiert werden, auf das Gefahrenpotential aufmerksam zu machen, was entsteht, wenn man unvermittelt mit dem Rad die Straße kreuzt.
Das Halteverbot in der Hanauer Straße wurde während der Präsenz der Ordnungshüter ebenfalls eingehalten. Einzelne Verweise wurden hinsichtlich nicht vorhandener Kindersicherungen in den Fahrzeugen ausgesprochen. Kinder benötigen einen geeigneten Kindersitz, wenn sie nicht mindestens 150 cm groß oder 12 Jahre alt sind.
Positiv aufgefallen ist den Ordnungshütern, dass sogenannte Elterntaxis vermehrt jetzt auch in der Peripherie der Schule halten und Kinder somit den Rest des Weges laufen müssen, wodurch eine Entlastung des Kernbereiches vor der Schule erreicht wird.
An der Grundschule Rückingen lag der Fokus auf Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit im dortigen verkehrsberuhigten Bereich. Messungen wurden nicht durchgeführt, die Verkehrsteilnehmer wurden durch Gespräche auf die Situation hin sensibilisiert.
Ebenso stand die Überwachung des Halteverbots vor der Feuerwehrzufahrt am Schulhoftor und die Kontrolle der Kindersicherungen (Gurt /Kindersitz) im Vordergrund.
Bei der Georg-Büchner-Schule stand aus leider immer wiederkehrendem Anlass die Überwachung und Kontrolle des Lehrerparkplatzes direkt vor dem Schulportal im Mittelpunkt. Hier besteht für alle Nicht-Lehrer das Verbot der Durchfahrt, was auch durch Verkehrszeichen deutlich angezeigt wird. Nicht unwesentliches Bußgeld in Höhe von mittlerweile 55,- Euro droht einer Zuwiderhandlung. Der Sinn und Zweck dahinter: Der Platz vor dem Schulportal ist zu Schulbeginn von Natur aus stark von Schülern und Lehrern sowohl von der Georg-Büchner-Schule als auch der benachbarten Eulenhofgrundschule frequentiert. Durch jedes zusätzliche Fahrzeug entstehen hier vermeidbare Gefahren durch Wende- und Parkmanöver.
An allen Kontrollstellen wurden Gespräche mit Lehrern und Eltern geführt. Insgesamt konnte eine positive Resonanz auf die Kontrolltätigkeit und Präsenz der Ordnungshüter festgestellt werden.
Bericht und Fotos: Markus Sommerfeld