Aufstellung eines Beteiligungsberichtes gem. § 123a HGO
Die Stadt Erlensee verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird daher nicht erstellt.
Erlensee, den 20.04.2022
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister