Gemäß § 29 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee vom 08.11.2018 wird nachstehend der wesentliche Inhalt der Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.04.2022 veröffentlicht.
Die Tagesordnung inkl. der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist ebenso wie die gesamte Niederschrift unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.
1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
Es lagen keine Mitteilungen vor.
2. Mitteilungen des Bürgermeisters
Bürgermeister Stefan Erb informiert darüber, dass die Stadt Erlensee über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO verfügt und somit ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 HGO nicht erstellt wird.
Er unterrichtet die Anwesenden über die Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO im Haushaltsjahr 2021.
3. Anfragen
Es lagen keine Anfragen vor.
4. Neue Hauptsatzung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Annahme des Beschlussvorschlages.
5. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Erlensee
Die Annahme des Beschlussvorschlages wird von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen.
6. Veräußerung eines Grundstückes im Bereich Langenselbolder Weg 61
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Beschlussvorschlag inkl. eines Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig an.
7. Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft „Nahmobilität Hessen“;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.03.2022
Auf einstimmigen Beschluss tritt die Stadt Erlensee der Arbeitsgemeinschaft „Nahmobiliät Hessen“ als Mitglied bei.
Erlensee, 12.04.2022
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister