Feststellungsbeschluss – Nachrückerin für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee
Der unter der laufenden Nummer 209 aufgeführte Bewerber Dieter Nentwig des Wahlvorschlages BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) hat auf seinen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet.
Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) unter der laufenden Nummer 207,
Frau Gülizar Büyükkoc,
als Nachrückerin für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee festgestellt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Wahlamt, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 15. März 2022
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter