Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung Erlensee am 10.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 113 HGO beschlossen.
Der Magistrat wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).
Bekanntmachung
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom
17. März 2022 bis 25. März 2022
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06183/9151200 (Frau Körner) im Rathaus, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, aus.
Erlensee, den 14.03.2022
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister