(ms/ea) – Dem Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Einführung einer Katzenschutzverordnung stimmten die Stadtverordneten am Donnerstagabend mit einer Stimme Mehrheit zu. Allerdings ist die Stadtverordnetenversammlung dafür überhaupt nicht zuständig, worauf während der Sitzung mehrfach hingewiesen wurde.
Zu Beginn der Sitzung rief Stadtverordnetenvorsteher Uwe Laskowski alle dazu auf, die Kriegsflüchtlinge aus der Uklraine tatkräftig zu unterstützen. Anschließend trugen die Vorsitzenden des Ausländerbeirats sowie des Seniorenbeirats, Ali El Fadghan und Klaus Hirchenhein, ihre Tätigkeitsberichte für das Jahr 2021 vor, bevor mit Tagesordnungspunkt 5 der Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Einführung einer Katzenschutzverordnung beraten wurde.
Der Antrag sah vor, den Magistrat zu beauftragen, eine Katzenschutzverordnung für Erlensee zu erlassen, die insbesondere die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen beinhaltet sowie Eingriffsmöglichkeiten beim Aufgreifen von Katzen durch die Stadt Erlensee oder beauftragter Dritter vorsieht.
SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Martin Maul betonte, dass es nicht die Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung sei, Verordnungen zu erlassen. Daher mache der Antrag keinen Sinn. Er könne höchstens als politischer Appell verstanden werden.
Sylvia Ostermeyer (Bündnis90/Die Grünen) distanzierte sich im Namen ihrer Fraktion von der Pressemeldung der Initiative „Politik für die Katz‘ (PfdK)“ und bat darum, sachlich zu entscheiden und für den Antrag zu stimmen, der als Prüfauftrag verfasst wurde und den Magistrat unterstützen solle.
Bürgermeister Stefan Erb dankte für die erfolgte Distanzierung der Grünen von besagter Pressemitteilung, da diese mit den darin getätigten Aussagen an der Grenze der Verleumdung gewesen sei. Er informierte, dass für den Erlass einer Katzenschutzverordnung der Nachweis geführt werden müsse, dass im Stadtgebiet von Erlensee besondere Auffälligkeiten, wie eine erhöhte Population an freilaufenden Katzen ohne Besitzer, vorhanden sei. Dem Ordnungsamt seien jedoch keine diesbezüglichen Auffälligkeiten bekannt. Der Magistrat werde sich dennoch mit der Fragestellung befassen und entsprechend entscheiden. Er fügte noch hinzu, dass sich über 80% der hessischen Kommunen bisher gegen den Erlass einer Katzenschutzverordnung entschieden hätten.
Für die CDU-Fraktion wies John Ennin darauf hin, dass von einer Überpopulation an freilaufenden Katzen nicht die Rede sein könne. Daten lägen hierzu vor. Im übrigen müsste die Kommune im Falle des Erlasses einer Verordnung für alle Kosten aufkommen, die durch die Behandlung besitzloser Katzen durch Tierärzte aufkommen.
Der Antrag wurde schließlich mit einer Stimme Mehrheit angenommen.
Weiter wurde beschlossen:
Einstimmig wurde eine Baumfördersatzung beschlossen, die als Hilfestellung für alle Bürgerinnen und Bürger dienen soll, die ihre Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 1,20 m in in 1,30 m Höhe in ein Baumkataster aufnehmen lassen wollen. Zweimal im Jahr werden diese Bäume fachlich begutachtet und Pflege- sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen empfohlen. Die Stadt Erlensee trägt diese Kosten bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto je Kalenderjahr und pro Baum, wobei zwischen Privat- und Gewerbegrundstücken nicht unterschieden wird.
Die Entwürfe der neuen Hauptsatzung sowie der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Erlensee wurden einstimmig auf Antrag der CDU-Fraktion in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Dem Vorschlag, Dirk Heil zum Ortsgerichtsvorsteher und Dieter Gilbert zu einem seiner Vertreter zu bestellen, wurde einstimmig zugestimmt.
Dem Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 wurde einstimmig zugestimmt. Gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) müssten die Jahresabschlüsse der Stadt Erlensee mit den Jahresabschlüssen des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach zusammengefasst werden. Eine Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohner ist jedoch von dieser Pflicht befreit.
Einstimmig hat die Stadtverordnetenversammlung die Bereitschaft zur Teilnahme am Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ auf Grundlage der Programmausschreibung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erklärt.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung Markwaldsiedlung“ wurde einstimmig beschlossen. Betont wurde hierbei von Bürgermeister Stefan Erb, dass es sich um einen Grundsatzbeschluss handelt. Alle weitere Regelungen seien im Anschluss zu treffen. Derzeit vermietet die Nassauische Heimstätte in der Siedlung 149 Wohneinheiten für Familien und ältere Personen. Neu zu errichtende Wohnungen (ca. zusätzliche 150 Stück) sollen das Wohnungsangebot auf 298 Wohneinheiten erhöhen. Vorgesehen sei, drei Häuser abzureißen und sieben neue zu errichten. Der alte Baumbestand soll erhalten bleiben. Vorgesehen ist auch der Bau einer Kita.
Einstimmig entlastet wurde der Magistrat nach Vorlage des Schlussberichtes des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises für den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2017.
Bericht und Archivfoto: Markus Sommerfeld