(pm/ea) – „Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Erlenseer Stadtverordnetenversammlung geht immer lösungsorientiert an Fragen, Prozesse oder Probleme heran. Dabei versucht die Fraktion immer, die Kollegen und Kolleginnen von den anderen Fraktionen mit Argumenten zu überzeugen“, heißt es eingangs der Pressemitteilung von der Grünen Fraktion in Erlensee.
Weiter heißt es darin:
„Dabei unterstellen wir immer Lernfähigkeit und Einsichtsfähigkeit. Informationen aus einer Ausschusssitzung müssen manchmal erstmal „sacken“. Deshalb legen wir nicht jedes Wort, das während einer Ausschusssitzung gesagt wurde, auf die Goldwaage. Letztlich ist es wichtig, ein Ziel, zu erreichen, nämlich eine Katzenschutzverordnung.
Erst mal für alle Nicht-Politiker zur Klarstellung, eine Katzenschutzverordnung kann nicht von einer Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Es ist rechtlich so, dass das nur der Magistrat bzw. Oberbürgermeister darf. Unser Antrag ist also „nur“, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat darum bittet (so ist das z.B. auch in Bruchköbel geschehen). In Nidderau hat der Magistrat nach Antrag sogar schneller entschieden, so dass über den Antrag überhaupt nicht mehr abgestimmt wurde.
Wie der Name schon sagt, sind Europäische Hauskatzen Haustiere (rechtlich so definiert) wie Hund, Hauskaninchen, Ziervogel oder Meerschweinchen und genau wie diese ohne menschliche Fürsorge nicht ohne Leid überlebensfähig. Dementsprechend regelt da nicht die Natur sondern ein gedankenloser oder gewissenloser (ehemaliger) Halter. Der einzige Unterschied ist, dass Katzen im Gegensatz zu entlaufenen/ausgesetzten Hunden oder Meerschweinchen, noch Geschlechtspartner finden und egal wie dreckig es ihnen geht, Nachwuchs gebären.
Jetzt kommen Missverständnisse. Der Magistrat muss laut einer hessischen Handreichung 3 Punkte überprüfen, bevor er die Katzenschutzverordnung erlassen darf. Dazu gehört, dass geprüft wird, dass durch den hohen Populationsdruck Tiere aufgrund Krankheit, Unterernährung, Parasitenbefall leiden oder sterben.
Missverständnis 1:
Wir Grüne als Antragsteller müssen das noch gar nicht nachweisen oder prüfen. Wir müssen eigentlich nur Anfangsverdachte darlegen und das haben wir getan. Die genaue Prüfung unterliegt dem Magistrat
Missverständnis 2:
Herr Erb kann nicht ein Ergebnis postulieren (es gäbe keine hohe Anzahl besitzerlose Katzen), obwohl die Prüfungstätigkeit noch gar nicht unternommen worden ist. Genau um diese bitten wir ja mit diesem Antrag und wie dies zu tun ist, steht in der oben genannten Handreichung.
Missverständnis 3 und das Wichtigste:
Es geht nicht um eine absolute Anzahl von besitzerlosen Katzen. Sonst hätte ja das Gesetz sowas wie pro Einwohner/pro Hektar oder ähnliches festgelegt. Und jetzt kommt ein wichtiger Satz: Der Nachweis der Kausalität zwischen einer großen Anzahl freilebender Katzen und den Tierschutzproblemen (Schmerzen, Leiden, Schäden) wird vom Gesetzgeber vermutet und muss nicht dargelegt werden (vgl. amtl. Begr., BT-Drs. 17/10572, S. 32)!
Das heißt nichts anderes, wenn man sieht, dass bei eingefangenen Tieren ein erheblicher Anteil krank, unterernährt oder sterbend ist oder Parasitenbefall hat, dann ist dies ein Beweis für eine hohe Population. Tod wird als größter Schaden bewertet.
Wir haben an den Fängen von der Katzenburg gezeigt, dass da ein großer Anteil an erkrankten und unterernährten Tieren dabei ist und dass gerade in den letzten Jahren der Zustand einiger so schlimm ist, dass sie sterben oder eingeschläfert werden müssen. Weder wurden die Totfunde thematisiert noch eine Abfrage nach dem Zustand von Abgabe- und Fundtieren (Tierzentrum Gelnhausen) gemacht, noch die Struktur der vermissten Tiere (Spoiler: meistens junge, unkastrierte Kater) dargelegt.
Wenn alle sich einig sind, ist dieser Prozess einfach und schnell, das sieht man ja an unseren Nachbarkommunen.
Hier in Erlensee hoffen wir, dass man offen den Argumenten zugehört hat, den Prozess verstanden hat, vielleicht selbst noch mal etwas recherchiert hat – leider haben wir keine Kenntnis, dass eine andere Partei auch nur eine Rückfrage an den hiesigen, regionalen oder überregionalen Tierschutz gestellt hat – und über die nachgedacht hat, die es betrifft, Katzen.“