HLNUG veröffentlicht Lufthygienischen Jahreskurzbericht: Erstmals alle Grenzwerte in Hessen eingehalten

(pm/ea) – 2021 wurden in Hessen erstmals an allen Messstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten. Dies geht aus dem Lufthygienischen Jahreskurzbericht hervor, in welchem das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) am Mittwoch die endgültig geprüften Schadstoffwerte des vergangenen Jahres veröffentlicht hat. Dazu zählen unter anderem die Werte für Stickoxide, Feinstaub und Ozon.

Für Feinstaub, Schwefeldioxid oder Kohlenmonoxid liegen die Konzentrationen bereits seit einigen Jahren unterhalb der Grenzwerte, für Stickstoffdioxid (NO2) ist dies allerdings ein Novum: So wurde die höchste NO2-Konzentration im vergangenen Jahr mit 40,2 Mikrogramm pro Kubikmeter an der Darmstädter Hügelstraße gemessen. Aufgrund der mathematischen Rundung gilt dieser Wert jedoch als Einhaltung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. Der starke Rückgang der NO2-Werte in Darmstadt in den letzten Jahren ist sehr erfreulich, denn er zeigt, dass die Maßnahmen im Rahmen der Luftreinhalteplanung wirksam sind.

Beim Feinstaub (Fraktionen PM10 und PM2,5) haben sich die Jahresmittelwerte 2021 im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert: Der höchste Wert lag für PM10 bei 20,4 Mikrogramm pro Kubikmeter an der Unteren Grenzstraße in Offenbach und für PM2,5 bei 11,0 Mikrogramm pro Kubikmeter an der Schiersteiner Straße in Wiesbaden, was eine deutliche Einhaltung des Grenzwerts (40 Mikrogramm/ Kubikmeter im Jahresmittel) bedeutet.

Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die derzeit gültigen gesetzlichen Grenzwerte erheblich höher liegen, als die Empfehlungen für Luftqualitätswerte zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, die vergangenen Herbst von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht wurden. Einer Schätzung der Europäischen Umweltagentur zufolge starben 2019 in Deutschland etwa 53.800 Menschen vorzeitig aufgrund ihrer Exposition gegenüber Feinstaub PM2,5. Etwa die Hälfte dieser vorzeitigen Todesfälle hätte bei einer Einhaltung der durch die WHO vorgeschlagenen Luftqualitätsleitlinien vermieden werden können.

Beim Ozon wurde der höchste Acht-Stunden-Mittelwert eines Tages von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter 2021 an mehreren Messstellen öfter als die zulässigen 25 Mal überschritten. Allerdings sieht § 9 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung für Ozon keine Grenz-, sondern lediglich Zielwerte vor – Überschreitungen von Zielwerten ziehen jedoch zunächst keine Konsequenzen wie etwa Luftreinhaltepläne nach sich.

⇒Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2021

Auf dem Foto: Ansaugvorrichtungen einer Luftmessstation

Foto: Markus Sommerfeld

 

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