Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

EINLADUNG zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 10.03.2022 um 19:30 Uhr in der ERLENHALLE, großer Saal, unter anderem mit dem Thema „Erweiterung der Markwaldsiedlung“.

Wichtige Hinweise in Bezug auf die Corona-Pandemie für Sitzungsteilnehmer/-innen und Besucher/-innen:

– Es gilt die 3-G-Regelung (geimpft, genesen, getestet).

Alle Sitzungsteilnehmer/-innen und Besucher/-innen werden daher beim Betreten des Sitzungsgebäudes aufgefordert, einen entsprechenden Negativnachweis vorzulegen.

– Beim Betreten des Sitzungsgebäudes und während des gesamten Aufenthalts im Gebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer medizinischen Maske (OP oder FFP2) zu tragen!
Die Mund-Nasen-Bedeckung darf auch am Platz oder am Rednerpult nicht abgenommen werden.

– Es gilt das allgemeine Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.

– Körperliche Kontakte, wie z. B. Händeschütteln, sind nicht erlaubt.

– Regelmäßige Pausen zum Lüften sind eingeplant.

Hinweis:

Diese Tagesordnung inklusive der einzelnen Beschlussvorlagen nebst Anlagen ist unter dem Menüpunkt „Rathaus und Politik“ auf www.erlensee.de zu finden.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

2. Mitteilungen des Bürgermeisters

3. Anfragen

4. Tätigkeitsberichte über die Arbeit des Seniorenbeirates und des Ausländerbeirates

5. Einführung einer Katzenschutzverordnung
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.11.2021;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.11.2021 an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 03.03.2022
Drucksache 62 / LP 21-26 STVV

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den Magistrat zu beauftragen, eine Katzenschutzverordnung für das Stadtgebiet Erlensee zu erlassen, die insbesondere folgende Punkte enthält: 1. Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für freilaufende Katzen und 2. Eingriffsmöglichkeiten beim Aufgreifen von Katzen durch die Stadt Erlensee oder besonders beauftragter Dritter

6. Erlass einer Baumfördersatzung für die Stadt Erlensee;
Bezug: Verweisung aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.02.2022 an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 03.03.2022
Drucksache 73 / LP 21-26 STVV

Eine Baumfördersatzung für die Stadt Erlensee soll beschlossen werden. Ziel und Inhaltder Satzung  soll insbesondere sein, die im Stadtgebiet auf Privatgrundstücken stehenden Bäume in den Prozess der regelmäßigen Baumkontrolle der öffentlichen Bäume zu integrieren. Nach Möglichkeit sollen dem Baumbesitzer durch die Aufnahme in das Baumkataster und die regelmäßige Kontrolle keine Kosten entstehen. Darüber hinaus sollen auch die Kosten für Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zu einem gewissen Betrag von der Stadt getragen werden.

7. Neue Hauptsatzung
Drucksache 77 / LP 21-26 STVV

Auf Grundlage der Muster-Hauptsatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) wurde die derzeit gültige Hauptsatzung der Stadt Erlensee überarbeitet und soll als neue Hauptsatzung beschlossen werden.

8. Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Erlensee
Drucksache 76 / LP 21-26 STVV

Aufgrund von Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Mustergeschäftsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) Änderungen in der Geschäftsordnungen beschlossen werden, darunter die ergänzende Regelung, dass die Verhandlungen auch per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können.
Außerdem steht dem Ausländerbeirat nunmehr ein Antragsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, zu.

9. Bestellung eines Ortsgerichtsvorstehers und eines Stellvertreters
Drucksache 75 / LP 21-26 STVV

Dem Direktor des Amtsgerichts Hanau soll vorgeschlagen werden, Herrn Dirk Heil, wohnhaft Hopfenstraße 7, 63526 Erlensee zum Ortsgerichtsvorsteher und Herrn Dieter Gilbert, wohnhaft Rüdigheimer Weg 2, 63526 Erlensee zu einem seiner Vertreter zu bestellen.

10. Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 gem. § 112b HGO
Drucksache 78 / LP 21-26 STVV

Gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) müssten die Jahresabschlüsse der Stadt Erlensee mit den Jahresabschlüssen des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach zusammengefasst werden. Eine Gemeinde mit weniger als 20.000 Einwohner ist jedoch von dieser Pflicht befreit. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber den Verwaltungsaufwand in kleineren Kommunen deutlich reduzieren und dauerhaft eine Erleichterung bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen verschaffen. Die Stadt Erlensee liegt auch im Haushaltsjahr 2021 unter der genannten Einwohnergrenze, so dass der Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen werden kann.

11. Zukunft Innenstadt – Erklärung zur Teilnahmebereitschaft am Landesprogramm Zukunft Innenstadt
Drucksache 79 / LP 21-26 STVV

Die Stadtverordnetenversammlung soll die Bereitschaft zur Teilnahme am Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ auf Grundlage der Programmausschreibung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen erklären.

Das Land Hessen hat mit der Ausschreibung des Fördergramms „Zukunft Innennstadt“ die Rahmenbedingungen geschaffen, Maßnahmen zur Innennstadtgestaltung und -belebung mit einem Betrag in Höhe von bis zu 250.000 € zu fördern. Das Land Hessen übernimmt dabei mindestens 80 % der Ausgaben für Maßnahmen, die zu einer nachhaltigen Aufwertung und Belebung der Innenstädte investiert werden.

Mit der Sanierung des Rathauses werden in den nächsten Jahren wichtige Entwicklungsimpulse für das Stadtzentrum in Erlensee gesetzt, die durch weitere flankierende Maßnahmen unterstützt werden sollen. Hierzu zählen neben gestalterischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verweil- und Aufenthaltsqualität unter anderem auch Investitionen zur Stärkung der Funktionsbereiche Handel, Dienstleistung, Gastronomie und Kultur.

12. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung Markwaldsiedlung“;
Bezug: Direktverweisung aus der Sitzung des Magistrats an den Bau- und Umweltausschuss; dort behandelt am 03.03.2022
Drucksache 74 / LP 21-26 STVV

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Markwaldsiedlung“im Stadtteil Langendiebach soll beschlossen werden. Der Lageplan mit den festgelegten Abgrenzungen ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

Derzeit vermietet die Nassauische Heimstätte in der Siedlung 149 Wohneinheiten für Familien und ältere Personen. Die neu zu errichtenden Wohnungen (ca. zusätzliche 150 Stück) erhöhen den Wohnungsangebot somit auf insgesamt 298 Wohneinheiten.

Parallel zum Bebauungsplanentwurf wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Erlensee und der Nassauischen Heimstätte geschlossen, der die genauere Entwicklung regeln soll und in der sich die Nassauische Heimstätte verpflichtet die entstehenden Kosten zu tragen.

13. Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage des Schlussberichtes des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises, Entlastung des Magistrats
Drucksache 80 / LP 21-26 STVV

Weitere Infos im Ratsinfosystem der Stadt Erlensee

Die Veröffentlichung der Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse mit der zusätzlichen Erläuterung der Tagesordnungspunkte ist ein Service der Stadt Erlensee und Erlensee Aktuell, um den Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen in verständlicher Form zur Verfügung zu stellen.

⇒Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen auf der Erlensee Aktuell-Rathausseite

 

Erlensee, den 28.02.2022

gez. Uwe Laskowski
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

 

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