Öffentliche Mahnung
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Februar 2022 folgende Abgaben fällig waren:
Grundsteuer I. Quartal 2022
Müllabfuhrgebühren I. Quartal 2022
Gewerbesteuervorauszahlung I. Quartal 2022
Hundesteuer I. Quartal 2022
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens 04. März 2022 an die Stadtkasse Erlensee zu zahlen.
Nach dem 04. März 2022 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 100,00 € abgerundeten Betrages berechnet.
Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese gemäß § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Erlensee, den 19. Februar 2022
Der Magistrat
gez. Washausen
-Kassenverwalter-