(pm/ea) – Ab dem 10. Januar gilt die 3G-Regelung für den Zugang zum Rathaus der Stadt Langenselbold. Somit erhält nur Zugang zum Rathaus, wer genesen, geimpft oder getestet ist.
Die Besucherinnen und Besucher müssen deshalb bei Eintritt in das Rathaus nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft beziehungsweise genesen sind oder einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) von einer offiziellen Teststation vorlegen. Für die Eintrittskontrolle ist das Vorzeigen des Impfnachweises (digital oder im Original) bzw. des negativen Testergebnisses sowie eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Im Rathaus gilt außerdem weiterhin das Erfordernis zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) bzw. das Tragen einer Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV).
„Aufgrund der anhaltenden pandemischen Lage sowie der neuen Corona-Variante Omikron, lässt die derzeitige Situation nichts anderes zu, als dass wir der Verbreitung des Virus auch innerhalb der Stadtverwaltung entgegenwirken und unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unser städtisches Personal bestmöglich vor einer Infektion schützen“, erläutert Bürgermeister Timo Greuel (SPD) das Vorgehen von Seiten der Stadt Langenselbold in einer Pressemitteilung.