(pm/ea) – Im Einsatzfall müssen Helferinnen und Helfer im Katastrophen- und Zivilschutz nicht nur wissen, was sie auf der Einsatzstelle zu tun haben, sie müssen zunächst erst einmal sicher dort ankommen. Aus diesem Grund beschäftigten sich die Mitglieder des THW Erlensee am letzten Dienst im Jahr 2021 mit der Kraftfahrerbelehrung.
„Was passiert im Fall eines Unfalls? Wie ist man abgesichert und welche Rechte und Pflichten haben Helferinnen und Helfer, wenn sie am Steuer eines Bundesfahrzeuges sitzen?“ – All diese -teilweise banal erscheinenden- Themen werden einmal im Jahr allen Helferinnen und Helfern nahe gebracht, damit der Einsatz nicht bereits auf der Anfahrt endet.
Besonderes Augenmerk wurde neben dem Fahren mit Sondersignal auch auf das Fahren in einem geschlossenen Verband (Kolonne) gelegt. Aus diesem Grund fand in einem Praxisteil eine länger angelegte Fahrt als Verband durch den Main-Kinzig Kreis statt. Dabei waren sowohl der Fahrer als Fahrzeugführer, als auch der Beifahrer als Funker gefordert, um den Verband geschlossen zu halten, oder im Falle einer Trennung das Aufschließen der zurückgefallenen Fahrzeuge zu ermöglichen.
Zu wissen, was einen geschlossenen Verband ausmacht und wie dieser zu erkennen ist, ist nicht nur für Einsatzkräfte von Bedeutung, sondern auch für jeden einzelnen Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrsordnung definiert einen geschlossenen Verband als ein einziges Fahrzeug. Fährt das erste Fahrzeug eines Verbandes in eine Kreuzung ein, dürfen sämtliche sich im Verband befindlichen Fahrzeuge die Kreuzung auch dann überqueren, wenn die jeweilige Ampel in der Zwischenzeit von grün auf rot gewechselt hat. Für andere Verkehrsteilnehmer ist ein geschlossener Verband anhand der Beflaggung der Fahrzeuge zu erkennen.
Eine blaue Flagge kennzeichnet das erste bis vorletzte Fahrzeug, eine grüne Flagge kennzeichnet das letzte Fahrzeug.
Fotos: THW Erlensee