„Feuerwerk und Fachwerkhäuser – geht das zusammen?“

(pm/ea) – Die Bund- und Länderkommission verbietet den Feuerwerksverkauf für Sylvester. In einer Pressemitteilung fragen die Erlenseer Grünen: „Was bedeutet das für Erlensee?“

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

„Eigentlich ist es schön festzustellen, wie die Menschen in unserem Lande in der Lage sind, trotz großer Widerstände sich auf gemeinsame und vernünftige Verhaltensweisen zu einigen. Es ist ein gutes Zeugnis für unsere Demokratie, wenn lange übliche Regeln und Bräuche auf den Prüfstand kommen und dann, wenn notwendig, geändert werden. Wer erinnert sich nicht an den Widerstand gegen das Gebot, beim Autofahren einen Sicherheitsgurt anzulegen ? Oder an den Aufschrei, als in Bars und Kaffeehäusern das Rauchen verboten werden sollte?
Es sind nur 2 Beispiele für Regeln, die angeblich den Menschen ihre Freiheit rauben oder ihnen ein kulturell gewachsenes Vergnügen nehmen sollen. Heute akzeptieren wir alle ohne Ausnahme diese Ge- und Verbote und halten sie für äußerst sinnvoll.

Nun gibt es die Bestrebungen zahlreicher Menschen, in den engen Straßen und im historischen Stadtkern ihrer Stadt, das Anzünden von Feuerwerk und Böllern zu verhindern. Einer Umfrage zufolge sind gut 60 Prozent der Erwachsenen in Deutschland gegen ein privates Feuerwerk in ihrer wohnlichen Umgebung. Ein solches Verbot unterstützen sämtliche Umweltverbände, allen voran die Deutsche Umwelthilfe und der BUND, unterstützt von der Gewerkschaft der Polizei, von Ärzten und Tierschutzverbänden. Schließlich wird in dieser Nacht durch das Abbrennen von Feuerwerk so viel Feinstaub erzeugt wie das gesamte Jahr an einer 4-spurigen Straße, und Krankenhäuser sind, zusätzlich zu Corona, unter erhöhtem Stress.

Nun wird der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester bundesweit verboten. Das hatten Bund und Länder am 2.12. beschlossen. Auch wer schon Raketen und Böller hat, soll an bestimmten belebten Plätzen darauf verzichten.

Bündnis 90 /Die Grünen in Erlensee hatten am 18.11. im Stadtparlament einen ähnlichen Antrag eingebracht, der genau das bewirken sollte. Das „Bundessprengstoffgesetz“ erlaubt nämlich den Behörden, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden und dicht besiedelten Gebieten zu untersagen. Gerade in Erlensee, wo in den engen alten Ortskernen von Rückingen und Langendiebach die historischen Fachwerkhäuser dicht beieinanderstehen, würde das Sinn machen.

Die Gesetzeslage ist ohnehin klar: Das Bundessprengstoffgesetz besagt, dass Behörden das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden und dicht besiedelten Gebieten untersagt können.

Dennoch wurde der Antrag der Grünen, vorgetragen vom Stadtverordneten Dieter Nentwig, von der Mehrheit der CDU- und SPD-Stadtverordneten abgelehnt. Allerdings mit einer Argumentation, die auf jede sachliche Begründung verzichtet und sich geradezu feige davor drückt, zu diesem Thema konkret Stellung zu beziehen. Die SPD versteckte sich hinter der Behauptung, das Parlament dürfe der Verwaltung keine Vorgaben machen. Die CDU ging in Deckung mit der Meinung, ein solches Verbot könne ja gar nicht überprüft werden.

Dieter Nentwig erwidert dagegen mit dieser Pressemitteilung: Die Aufgabe des Parlaments ist es, von der Verwaltung solche Regelungen zu verlangen, zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger. Und wenn die CDU alle Gesetze streichen wollte, die angeblich nicht überprüft werden können, dann gäbe es zum Beispiel kein Verbot mehr vom Abbrennen von Gartenabfällen, kein Verbot vom Verkauf von Alkohol an Minderjährige, und vieles vieles mehr. Schade, so Nentwig, dass dieses Wegducken von SPD und CDU den Bürgerinnen und Bürgern Erlensees, ihren Haustieren und schließlich der gesamten Umwelt eine ruhigere Silvesternacht verwehrt hätte – würde nicht die Bundesregierung durch das Verkaufsverbot das stinkende Spektakel so gut wie unmöglich machen.“

 

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