Jahresabschluss 2014 des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach
Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Verbandsversammlung am 08.09.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wird gem. § 113 HGO und § 6 der Zweckverbandssatzung beschlossen.
Der Verbandsvorstand wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).
Bekanntmachung
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom
25. Oktober 2021 bis 02. November 2021
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06183/9151-820 (Frau Otto) oder unter der Telefonnummer 06183/9151-810 (Frau Kröll) im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, aus.
Erlensee, den 15.10.2021
Für den Verbandsvorstand
gez. Stefan Erb gez. Sylvia Braun
Vorsitzender des Verbandsvorstand
Verbandsvorstandes