Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung Erlensee am 20.05.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 113 HGO beschlossen.
Der Magistrat wird zugleich entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).
Bekanntmachung
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom
07. Juni 2021 bis 15. Juni 2021
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06183/9151200 (Frau Körner) oder unter der Telefonnummer 061823/9151203 (Frau Gärtner) im Rathaus, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, aus.
Erlensee, den 31.05.2021
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister