Haushaltssatzung der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2021
Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318) hat die Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 42.055.778 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 40.978.049 EUR
mit einem Saldo von 1.077.729 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Überschuss von 1.077.729 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
3.086.019 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 100.965 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.356.600 EUR
mit einem Saldo von -6.255.635 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 6.255.635 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.840.795 EUR
mit einem Saldo von 3.414.840 EUR
mit einem Zahlungsmittelbestand von 245.224 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.255.635 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr 2021 Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren anstehen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.860.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 550 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v. H.
2. Gewerbesteuer 425 v. H.
Nachrichtlicher Hinweis: Der Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer erfolgte bereits durch Satzung vom 10.12.2020 (Hebesatzsatzung). Die Wiedergabe der dort festgelegten Hebesätze in dieser Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 15.000 EUR im Ergebnishaushalt und von 30.000 EUR im Finanzhaushalt als unerheblich.
In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung zu erteilen. Er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.
§ 9
Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO können die Ansätze für Aufwendungen der Budgets für übertragbar erklärt werden.
Demnach werden die Ansätze für die Fraktionsmittel gem. § 36a Abs. 4 HGO für übertragbar erklärt.
Erlensee, den 14.12.2020 Der Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister
Bekanntmachung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach den §§-en 97a, 102, 103 und 105 HGO erforderlichen Genehmigungen sind erteilt.
Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
G e n e h m i g u n g
Hiermit erteile ich gemäß § 97a HGO i. V. m. § 103 Abs. 2, § 102 Abs. 4 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I. S 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. I. S. 318),
der Stadt Erlensee (Main-Kinzig-Kreis)
die Genehmigungen
1) zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Kreditaufnahmen bis zur Höhe von
6.255.635 €
(in Worten: Sechs Millionen zweihundertfünfundfünfzigtausendsechshundertfünfunddreißig Euro).
2) für den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren (2022 und 2023) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
9.860.000 €
(in Worten: Neun Millionen achthundertsechzigtausend Euro)
3) zur Inanspruchnahme der in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Liquiditätskredite bis zur Höhe von
5.000.000 €
(in Worten: fünf Millionen Euro).
Gelnhausen, den 13.04.2021 Main-Kinzig-Kreis
Kommunal- und Finanzaufsicht
Der Landrat
Im Auftrag
gez. Rudel
Verwaltungsoberrat
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
26. April bis 4. Mai 2021
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06183 / 9151200 (Frau Körner) oder unter der Telefonnummer 06183 / 9151201 (Herr Weidenbach) im Rathaus, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, aus.
Weiterhin kann der Haushaltsplan auf der Homepage der Stadt Erlensee www.erlensee.de eingesehen werden.
.
Erlensee, den 21.04.2021
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister