Bebauungsplan „Auf der Beune II“ – Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Magistrat der Stadt Erlensee hat in der Sitzung vom 08.12.2020 den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans „Auf der Beune II“ gemäß § 3 (2) BauGB gefasst.
Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans sind aus dem Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans „Auf der Beune II“ mit Begründung in der Zeit vom
vom 08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können während den allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden, und zwar
im Servicebüro, Erdgeschoss
Montag 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 12.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 0 61 83/91 51 – 3 04. Die Anregungen zur Bauleitplanung können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.
Die den Festsetzungen zu Grunde liegenden DIN-Vorschriften sind in der Auslegungsstelle einsehbar.
Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:
• Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
• Artenschutzrechtliches Gutachten, 2019/2020.
• Umweltbericht zum Bebauungsplan Sept. 2020
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.04.2020)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 22.04.2020)
• in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutzes (Schreiben vom 24.04.2020)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft.
• finden sich im Umweltbericht zur Auslegung
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.04.2020)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 22.04.2020)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
• Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen, Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Käfer etc., Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Bewertung von Störwirkung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, Artenschutz sowie Aussagen bzw. Hinweise zu: Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen,
• finden sich im Umweltbericht zur Auslegung
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.04.2020)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 22.04.2020)
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Altlasten, Kampfmittel, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Wasserversorgung, Kanal Kläranlage, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen,
• finden sich im Umweltbericht zur Auslegung
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.04.2020)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 22.04.2020)
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima, Klimaschutz und Emissionen,
• finden sich im Umweltbericht zur Auslegung
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.04.2020)
• in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 22.04.2020)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
• Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen,
• finden sich im Umweltbericht zur Auslegung
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
• Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
• in der Begründung zur Auslegung und im Umweltbericht zur Auslegung
• in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 21.04.2020)
• in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutzes (Schreiben vom 24.04.2020)
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.
Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 08.02.2021 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Zweckverband den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.
Erlensee, den 25.01.2021
Magistrat der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister