Baumärkte erhalten Sondergenehmigung: Verkauf von Material zum Hochwasser-Schutz ab Samstag erlaubt

(pm/ea) – Die aktuellen Hochwasserlagen im Umland und die in Hanau zu erwartende Welle am Sonntag bzw Montag in Hanau sorgen derzeit für eine verstärkte Nachfrage nach Materialien, die zum Sichern des Grundstücks vor Hochwasserschäden notwendig sind.

Da die Auslieferung des erhöhten Bedarfs an Sand, Sandsäcken, Planen und Pumpen jedoch nicht im Rahmen der derzeit erlaubten Onlinebestellung und Abholung vor Ort zu organisieren ist, hat Oberbürgermeister Claus Kaminsky entschieden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) den örtlichen Baumärkten ab Samstag, 30. Januar, eine Öffnung auch für Privatpersonen zu erlauben. „Der Verkauf an jedermann muss jedoch auf das Sortiment beschränkt bleiben, das im Rahmen des Hochwasser-Schutzes benötigt wird,“ macht Kaminsky deutlich, dass es der akute Bedarf zum Schutz des privaten Eigentums gewesen ist, der hier zu dieser Sondergenehmigung geführt hat und bittet die Bürgerschaft, dies zu beachten und zu respektieren, um unnötige Verzögerungen in den Baumärkten zu verhindern.

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