Feststellungsbeschluss
Der bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 06. März 2016 auf Rang 2 gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD)
Herr Ulrich Heitzenröder
ist am 30.11.2020 verstorben. Gemäß § 33 Abs. 3 Nr. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) habe ich sein Ausscheiden aus der Stadtverordnetenversammlung festgestellt.
Ich berufe daher entsprechend § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) den als noch nicht berufenen nächsten Nachrücker dieser Liste festgestellten
Herrn Martin Kosub, Grimmelshausenstraße 12, 63526 Erlensee
als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahler-gebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Ver-letzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch un-terstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Rathaus Erlensee, Am Rathaus 3, Zimmer 103, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchs-gründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Erlensee, den 11. Januar 2021
gez.
Wolfgang Müller
Gemeindewahlleiter