(pm/ea) – Aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Lage in Hanau und im gesamten Main-Kinzig-Kreis hat sich das Klinikum Hanau laut einer Pressemitteilung entschlossen, die bestehende Maskenpflicht auf dem Klinikgelände für Besucher nochmals zu verschärfen.
Ab sofort dürfen Besucherinnen und Besucher von Patienten im Klinikum das Gelände nur noch mit einer FFP2-Maske betreten und müssen diese auch für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes permanent tragen. „Uns ist es wichtig, dass unsere Patientinnen und Patienten, gerade jetzt zu Weihnachten, nicht vollständig auf Besuche verzichten müssen, die immer weiter steigenden Inzidenzwerte im Rhein-Main-Gebiet machen eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen aber notwendig“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums. FFP2-Masken schützen den Träger sowie das Umfeld vor Viren und Aerosolen und tragen so wesentlich dazu bei, alle auf dem Klinikgelände anwesenden Personen noch besser zu schützen.
Oberbürgermeister Claus Kaminsky begrüßt das Vorgehen im Klinikum: „Ich glaube, mit der Möglichkeit zu digitalen Besuchen und der Verschärfung der Maskenpflicht hat das Klinikum eine praktikable und sichere Lösung gefunden, um seinen Patientinnen und Patienten den Kontakt zu den Angehörigen weiterhin zu ermöglichen.“ Die Besucherinnen und Besucher sind angehalten, ihre FFP2-Maske zum Besuch möglichst selbst mitzubringen, sollte ein Besucher sie jedoch einmal vergessen haben, erhält er oder sie eine FFP2-Maske vom Klinikpersonal im Zugangsbereich auf dem Klinikgelände.
Die bereits etablierten Besuchsregelungen bleiben unberührt, es gilt weiterhin folgendes:
- Jeder Patient darf nur ein Mal pro Woche seines stationären Aufenthalts von einer festen Bezugsperson besucht werden. Dabei gelten feste Besuchszeiten von 15:00-18:00 Uhr, letzter Einlass ist um 17:30 Uhr.
- Die maximale Besuchsdauer pro Patient ist auf eine Stunde begrenzt.
- Es darf pro Zimmer nur ein Patient zur gleichen Zeit Besuch erhalten.
Von Besuchen ausgenommen sind weiterhin Patienten mit einer gesicherten Covid-19-Infektion, Patienten mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion und die Zentrale Notaufnahme. Die geltenden Sonderregelungen für die Geburtshilfe, minderjährige Patienten in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin und für die Psychiatrie bleiben ebenfalls bestehen wie bisher.