(pm/ea) – Der Hessische Landtag hat am 11. Dezember 2020 in zweiter Lesung die Änderung des Kommunalwahlgesetzes in der Form der Beschlussempfehlung des Innenausschusses beschlossen. Seit 19. Dezember hat sie nun Gesetzeskraft, wie die Stadt Hanau in einer Presseinformation berichtet.
Mit dem geänderten Gesetz wird die Verpflichtung zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften für nicht privilegierte Wahlvorschläge halbiert. Bisher musste für einen gültigen Wahlvorschlag die doppelte Anzahl der gesetzlichen Vertreter und -innen in der Gemeindevertretung/ Ortsbeirat/ Ausländerbeirat an Unterstützungsunterschriften eingereicht werden. Nun reicht die einfache Anzahl aus. Das heißt, es müssen nur noch so viele Wahlberechtigte einen Wahlvorschlag persönlich und handschriftlich unterzeichnet haben, wie Vertreter oder -innen zu wählen sind. Wahlvorschläge für eine Direktwahl – wie die am 14. März zum Hanauer Oberbürgermeister – benötigen so viele Unterstützungsunterschriften, wie die Stadtverordnetenversammlung Sitze hat, also in Hanau 59. Auch Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenversammlung brauchen 59 Unterstützungsunterschriften. Wahlvorschläge für den Ausländerbeirat müssen 15 Unterstützungsunterschriften nachweisen. Wahlvorschläge für Ortsbeiräte benötigen entsprechend der Mitgliederzahl zwischen 9 und 19 Unterstützungsunterschriften.