Amtliche Bekanntmachung des Magistrats der Stadt Erlensee

Bekanntmachung über die Teilrechtskraft des Umlegungsplanes Umlegung „Fliegerhorst 0.4“

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird durch den Magistrat der Stadt Erlensee als Umlegungsstelle Folgendes bekannt gemacht:

Der am 18.02.2020 durch Beschluss aufgestellte Umlegungsplan und der am 25.08.2020 durch Beschluss aufgestellte Nachtag 1, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, für das Umlegungsgebiet „Fliegerhorst 0.4“ in der Gemarkung Langendiebach im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.4“ ist für die Ordnungsnummern 2 (hier nur ldf. Nr. NN10 und NN13) sowie Ordnungsnummer 12 (Gemarkung Langendiebach, Flur 24, Flurstücke 29) am 25.11.2020 unanfechtbar geworden. Eine Entscheidung über eingelegte Rechtsbehelfe hat auf die von der Bekanntmachung erfassten Teile des Umlegungsplans, die hiermit in Kraft gesetzt werden, keine Auswirkungen.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen sind fällig.

Der Umlegungsplan kann insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Umlegungsstelle der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, eingesehen werden. Aufgrund der nach wie vor bestehenden Gefahrenlage ist das Betreten des Rathauses nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Einsichtnahme in den Umlegungsplan ist nach § 75 BauGB jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung sind:

Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag von 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:30 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Erlensee -Umlegungsstelle- Am Rathaus 3, 63526 Erlensee schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Erlensee, den 25.11.2020

Stefan Erb
Bürgermeister

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