Stadt Hanau gibt Mietnachlass für Gewerbetreibende für 2020 und 2021

(pm/ea) – Gewerbetreibende, die Immobilien von der Stadt Hanau mieten, erhalten für die Jahre 2020 und 2021 einen Mietnachlass, der sich prozentual am Umsatzrückgang ausrichtet. Dies hat der Magistrat der Stadt Hanau in seiner letzten Sitzung beschlossen.

Als Vergleichswert für den Nachlass wird der Umsatz des Vorjahres herangezogen. Bei der Berechnung des Umsatzes 2020 werden die anlässlich der Pandemie gewährten Fördergelder des Bundes und Landes Hessen eingerechnet.

Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky erläuterte, seien die Folgen der weltweiten Corona-Pandemie auch für die Hanauer Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister deutlich spürbar. „Auch wenn nicht durchgehend die Schließung der Betriebe durch die Verordnungen des Landes zur Bekämpfung des Corona-Virus angeordnet wurde, haben die geltenden Kontakt-Beschränkungen unmittelbare Auswirkungen auf die Umsätze der Gewerbetreibenden, sodass wirtschaftliche Härtefalle entstehen“, sagte er. Neben den Bundes- und Landesförderungen versuche auch die Stadt mit den Hanauer Corona-Hilfspakten die finanziellen Folgen der Hanauer Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister zu lindern.

„Als Stadt wollen wir jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und den lokalen Gewerbetreibenden nicht durch Mietforderungen die Lebensgrundlage entziehen“, sagte Kaminsky. „Wir hoffen inständig, dass auch private Immobilienbesitzer*innen sich ein Beispiel nehmen und ihren langjährigen, guten Mietern Nachlässe geben, damit diese die Krise meistern können und ihnen auch in Zukunft erhalten bleiben. Alles andere wäre kurzsichtig!“, betonte der OB. Guten Mietern, die vorübergehend finanzielle Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie erleiden, zu kündigen und mitten in der Krise nach neuen solventen Mietern zu suchen sei keine faire und keine erfolgversprechende Strategie.

Wie Kaminsky erläuterte, erlasse die Stadt Hanau anteilig Kaltmiete für 2020, wenn die jeweiligen Gewerbetreibenden Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie nachweisen könnten. Die Höhe des Erlasses der Kaltmiete für 2020 richtet sich nach den jeweiligen Umsatzeinbußen der Gewerbetreibenden im Vergleich zum Jahr 2019. Die Mieter müssten zum Nachweis der Umsatzeinbußen eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die Jahre 2019 und 2020 vorlegen.

„Da trotz der intensiven Forschung an Impfstoffen und Medikamenten gegen das Corona-Virus insbesondere auch finanziellen Folgen der Pandemie bis weit in das nächste Jahr anhalten werden, soll die Regelung auch im Jahr 2021 gelten“, erklärte der OB. Ziel der Unterstützung sei ganz klar die Fortführung oder Wiedereröffnung des Geschäftsbetriebes. Daher sei Voraussetzung für den Mieterlass, dass entsprechenden Planungen vorgelegt würden.

Der Beschluss sieht außerdem vor, dass städtische Eigengesellschaften, die Gewerbeflächen vermietet haben, entsprechend verfahren sollen.

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