(pm/ea) – Aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Situation im Main-Kinzig-Kreis ist mit einer zunehmenden Zahl von Covid-19-Patienten, die stationär und auch intensivmedizinisch versorgt werden müssen, zu rechnen. Deshalb haben sich die beiden Hanauer Kliniken dazu entschlossen, ihre Besuchsregelungen erneut anzupassen, wie in einer Pressemitteilung berichtet wird.
Patientinnen und Patienten, die stationär aufgenommen werden, dürfen ab jetzt jeweils nur einmal pro Woche von einer festen Bezugsperson für eine Stunde besucht werden. Das gilt für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts. In der zweiten Woche ist also auch nur ein Besuch möglich. Patienten in Doppelzimmern dürfen zur gleichen Zeit nur einen Besucher pro Zimmer empfangen. Am Klinikum Hanau tritt diese Regelung am Freitag, den 20. November, in Kraft.
Diese Regelung gilt für alle Fachbereiche der beiden Kliniken. Besuche sind weiterhin zu den festen Besuchszeiten zwischen 15 und 18 Uhr möglich. Der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr.
In der Geburtshilfe kann die festgelegte Person die Geburt begleiten und täglich zu Besuch kommen oder im Familienzimmer mit auf Station bleiben. In der Kinder- und Jugendmedizin ist dauerhaft eine feste Begleitperson möglich, zusätzliche Besuche sind bis auf Weiteres leider nicht gestattet. Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation können Sonderregelungen vereinbart werden. Zusätzlich prüft das Klinikum derzeit die Ausweitung seines digitalen Angebots, um Patienten beispielsweise auch Videotelefonate mit ihren Angehörigen ermöglichen zu können.
Die Besucher betreten das Klinikgelände über den jeweiligen zentralen Zugangsbereich, dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf welchem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden.
Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihren Mund-Nasen-Schutz jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene.