(ms/ea) – Wie am Donnerstagmorgen bekannt wurde, ist im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Ersten Hanauer Fußball-Clubs 1893 e.V. die vorläufige Verwaltung seines Vermögens angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.
Die Geschäftsstelle des Vereins war am Donnerstagvormittag telefonisch nicht zu erreichen, so dass bislang von dort keine Stellungnahme vorliegt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, ist beispielsweise ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die entsprechende Bekanntmachung ist im Justizportal https://www.insolvenzbekanntmachungen.de aufgeführt, wo auch weitere Einzelheiten dazu zu finden sind.