(pm/ea) – Weil das Infektionsgeschehen Ende August rasant angestiegen war, hatte die Stadt Hanau in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt für Hanau die Corona-Vorschriften verschärft. Weil die Infektionszahlen rückläufig waren, hob das Kreisgesundheitsamt nun die Allgemeinverfügung mit den strengeren Regeln auf, worauf die Pressestelle der Stadt Hanau noch einmal gesondert hinweist.
Einen Überblick über die aktuell geltenden Regeln gibt das Hygiene-Team der Stadt Hanau:
- Veranstaltungen bis 250 Personen sind wieder möglich, aber ab 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern muss dem Kreisgesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt werden (sie waren kurzzeitig nur für 100 Personen zugelassen)
- Auch private Veranstaltungen bis 250 Teilnehmer sind wieder möglich, bei mehr Teilnehmern gelten die Regeln wie bei öffentlichen Veranstaltungen (sie waren kurzzeitig auf 50 Personen begrenzt)
- Treffen von Gruppen in der Öffentlichkeit und in Restaurants sind auf zehn Personen oder zwei Haushalte beschränkt (sie waren auf fünf Personen beschränkt)
Weiterhin gelten in Hanau diese Corona-Regeln:
- Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im ÖPNV und an Bushaltestellen
- 1,5 Meter Abstand und Maskenpflicht in Einkaufszentren, auf Wochenmärkten, Regeln bei Friseuren und ähnlichen Einrichtungen
- Für Krankenhäuser gilt wie bisher, dass Patienten während der ersten sechs Tage ihres Aufenthaltes zwei Mal von maximal zwei Personen besucht werden dürfen, ab dem siebten Tag dürfen täglich bis zu zwei Besucher zu einem Patienten
- Für die Schwimmbäder gilt eine Halbierung der bisher möglichen Besucherzahlen je Vor- und Nachmittagsphase auf 300 im Heinrich-Fischer-Bad und auf 150 im Lindenau-Bad, verbunden mit einem ausschließlichen Online-Ticketing zur Vermeidung von Warteschlangen
- Der Sportbetrieb ist in folgendem Umfang gestattet, wenn Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts genutzt werden und sichergestellt ist, dass das Abstandsgebot eingehalten werden kann und, wenn der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt.
Diese verschärfte Regeln, die das Kreisgesundheitsamt am 24. August veröffentlicht hatte, gelten nun nicht mehr:
– Treffen von Gruppen im privaten Umfeld und Vereinsveranstaltungen werden auf 20 Personen beschränkt.
– Maskenpflicht gilt beim Betreten und Verlassen von Lokalitäten, Gaststätten und Übernachtungsbetrieben.
– Sperrzeit für alle Bars, Kneipen und Restaurants von 24 bis 8 Uhr.
– öffentliche Verhaltensweisen wie Grillen oder Picknicken sind untersagt.
– präventive Maskenpflicht bei der Religionsausübung.
– präventive Maskenpflicht für alle im Unterricht sowie zusätzlich auch bei Ganztagsangeboten an den weiterführenden Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz von über 20.
– Empfehlung zur freiwilligen Umsetzung der Maskenpflicht an allen weiterführenden Schulen in den anderen Kommunen des Altkreises Hanau, zusätzlich auch bei den jeweiligen Ganztagsangeboten.
– kein praktischer Sportunterricht in allen Schulen der sechs Kommunen – für die weiteren Schulstandorte im Altkreis Hanau gilt dies als Empfehlung.
– bei außerschulischen Bildungsangeboten und der Ausbildung hat der Unterricht mit 1,50 Metern Abstand zu erfolgen – wenn dies nicht sichergestellt ist, herrscht Maskenpflicht.
– Sportbetrieb im Trainings- und Wettkampfbetrieb ist eingeschränkt, kontaktfrei darf er mit mindestens 1,50 Metern Abstand – und mit bis zu höchstens 10 Personen – ausgeübt werden.
– Empfehlung, Vereins- und Versammlungsräume zu schließen und Umkleide(n), Spinde und sanitäre Anlagen nur unter der Hygieneempfehlung des Robert-Koch-Instituts zu öffnen; der Zutritt zu Sportstätten soll unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen.
– Spielbetrieb im Wettkampfsport wird ausgesetzt, was auch heißt, dass Vereine aus diesen Städten und Gemeinden nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
– Besucherzahl in Schwimmbädern muss durch den Betreiber weitergehend beschränkt werden.
– Einschränkungen der Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie weiterer Einrichtungen dieser Art.