(pm/ea) – Die gesetzlich verankerte Kindertagespflege mit ihrem Förderauftrag aus dem SGB VIII der Kinder- und Jugendhilfe ist neben den Kindertagesstätten ein gleichrangiges Betreuungsangebot. Die öffentlich-rechtliche Kindertagespflege in Langenselbold bietet Betreuungsplätze bei pädagogisch qualifizierten Tagespflegepersonen. Darüber informiert die Stadt Langenselbold in einer Pressemitteilung.
Mit einer kindgerechten pädagogischen Betreuung für Kinder unter 3 Jahren können besonders Eltern entlastet und unterstütz werden, welche z. B. die Wiederaufnahme des Berufes nach der Elternzeit anstreben.
„Wir sind fachlich qualifizierte Tagespflegepersonen, umgangssprachlich auch noch Tagesmütter genannt. Wir bieten mit der Kindertagespflege ein flexibles, verlässliches und familienfreundliches Betreuungsangebot für Ihr Kind. Eine kooperative Erziehungspartnerschaft mit Ihnen als Eltern und eine sanfte Eingewöhnung für Ihr Kind sind dabei unsere Grundlage. Unsere familiennahen Rahmenbedingungen von bis zu 5 Kindern in der Kleingruppe, sind hierbei für die Betreuung, Förderung und Erziehung Ihrer Kleinkinder aus entwicklungspsychologischer Sicht ideal. Denn sie kommen den Entwicklungsbedürfnissen der unter 3-jährigen Kleinkindern sehr entgegen.“ sagen die Frauen der Kindertagespflege in Langenselbold über ihre Arbeit.
Während der Corona-Pandemie herrschte auch in der Kindertagespflege ein zehnwöchiges Betreuungsverbot. Dieses wurde zum 25.05.2020 aufgehoben. Seit diesem Tag ist die Betreuung unter Einhaltung der Regelungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Für Eltern die laut der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus einer systemrelevanten Berufsgruppe angehörten, stand während des Betreuungsverbotes eine Notbetreuung zur Verfügung.
„Wenn Sie Interesse an einem Betreuungsplatz bei einer Tagespflegeperson in Langenselbold haben, besuchen Sie gerne die städtische Homepage unter www.langenselbold.de. Dort werden Ihnen alle aktiven Tagespflegepersonen vorgestellt. Platzanfragen können u. a. schriftlich per Mail an Frau Ries (k.ries@langenselbold.de) gerichtet werden“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.