(pm/ea) – Auf die erheblichen Gefahren und Konsequenzen, die das unerlaubte Baden in Flüssen und Gewässern mit sich bringen kann, hat jetzt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky hingewiesen. Anlass ist die deutliche Zunahme von Einsätzen auf dem Main im Zuständigkeitsbereich von Hanau, die mit den steigenden Temperaturen zu registrieren ist.
Wie der OB erklärt, ist offensichtlich den wenigsten bewusst, was ein Rettungseinsatz auf und neben dem Gewässer nach der Alarmierung „Menschenleben in Gefahr“ bedeutet. „Und von einer lebensgefährlichen Situation für den oder die Badenden ist in solchen Fällen immer auszugehen.“
Als anschauliches Beispiel für den enormen Aufwand, den ein solcher Einsatz auslöst, greift Markus Doose, stellvertretender Leiter des Brandschutzamtes, den jüngsten Einsatz an der B43a-Brücke auf. Allein von Seiten der Feuerwehr Hanau waren der Rüstzug der hauptamtlichen Kräfte, das Hilfeleistungslöschboot sowie die Stadtteilwehren Steinheim, Klein-Auheim und Großauheim mit je einem Rettungsboot alarmiert. Hinzu kamen der Wasserrettungszug und die Taucher der Feuerwehr Maintal. Darüber hinaus waren ebenfalls die Taucher, Strömungsretter und zwei weitere Rettungsboot der DLRG sowie ein Notarzt des DRK Main-Kinzig, ein Rettungswagen des DRK Ortsvereins Hanau und ein Rettungswagen des ASB Mittelhessen im Einsatz. Schließlich waren auch Kräfte der Wasserschutzpolizei und Landespolizei vor Ort. „Dieses Beispiel zeigt sehr gut, welch hohe Anzahl an Einsatzkräften ein solcher Wasserrettungseinsatz erfordert“, so Doose und ergänzt, dass die meisten von ihnen aus dem Ehrenamt kommen. Selbstverständlich sei es bei einer tatsächlichen Notlage notwendig und gerechtfertigt, alles Erdenkliche zu tun, um Leben zu retten. Das Wissen um den enormen Aufwand sollte aber auch ein Grund sein, auf leichtsinnige Sport- oder Badeaktivitäten am, im oder auf dem Main zu verzichten. Deshalb weist Doose auch noch einmal darauf hin, dass das Baden im Main nicht nur oftmals gefährlich ist, sondern an vielen Stellen auch nicht zulässig. „Insbesondere 100 Meter vor und nach Brücken und Schleusen sowie in Häfen und an Kraftwerksanlagen ist Baden verboten.“
Aber auch an Stellen, wo es nicht explizit verboten ist, gibt es nach seinen Worten Gefahren, die es unbedingt zu bedenken gilt. So sind die Strömungs- und Sogverhältnisse bei fahrenden Schiffen auf dem Main nicht zu unterschätzen. Gerade kleinere Kinder können beim Spielen am Uferbereich durch die Sogwirkung und den anschließenden Wellenschlag ihren Halt verlieren und ins offene Gewässer gezogen werden.
„Wer also beispielsweise am Flussufer schwimmen gehen will, sollte sich unbedingt an die geltenden Bestimmungen wie die Baderegeln der DLRG auf und am Gewässer halten. Hier appellieren wir an die Umsicht und Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen, damit alle ihren Badespaß im und am Main genießen können.“ An die Eltern gerichtet, bitten der Oberbürgermeister und der Feuerwehrmann darum, die Kinder zu schützen, indem sie regelmäßig über die Gefahren aufklären und der Aufsichtspflicht an dieser Stelle nachkommen.
Foto: Stadt Hanau