(pm/ea) – Am 7. Mai wurden durch die Hessische Landesregierung weitere Lockerungen für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb bekanntgegeben . Unter anderem wurden auch die Sportstätten, sowohl außen als auch die Hallen wieder freigegeben.
Die Öffnungen stehen unter diversen Bedingungen unter anderem der Erstellung eines Hygienekonzeptes für die jeweilige Sportstätte, welche strikt eingehalten werden müssen.
Auf der Website der TSGE http://www.tsge.de geht es über den Link „HIER GEHT ES ZUM SPORT!!!!“ zum dynamischen Sportprogramm und die einzuhaltenden Regeln.
„Wir freuen uns, wieder ein Stück weit „Sport-Normalität“ anbieten zu können“, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der TSGE.