Stadt Bruchköbel informiert über Änderungen bei Trauerfeiern, Öffnungszeiten und Veranstaltungen

(pm/ea) – Mehr Eigenverantwortung der Bürger allerdings mit eingebauter Notbremse, falls die Neuinfektionen wieder ansteigen sollten – so kann man die neuen Regelungen gut zusammenfassen, so äußert sich Bruchköbels Bürgermeisterin Sylvia Braun dazu und mahnt deswegen auch weiter zur Besonnenheit und Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen an.

Ab der nächsten Woche können Trauerfeiern in Bruchköbel auch wieder in den Trauerhallen durchgeführt werden. Dabei ist die Teilnehmerzahl begrenzt auf 30-40 Personen, je nach Kapazität der Örtlichkeiten. Die Bestuhlung wird im Rahmen der Abstandsregelung begrenzt, auf Gesang wird verzichtet und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Am Grab gilt keine Begrenzung der Personenzahl, die Abstandsregelung ist immer einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz ist hier ebenfalls zu tragen. „Ich freue mich, dass wir gerade in diesem sensiblen Bereich analog der Öffnung bei den Gottesdiensten ein Stück zur Normalität zurückkehren können. Unsere Mitarbeiter haben ein schlüssiges Konzept entwickelt und sich gut vorbereitet“, so Bruchköbels Bürgermeisterin Sylvia Braun. Gleichzeit mahnt sie aber auch an, dass die Lockerungen nur Bestand haben können, wenn sich alle gemeinsam an die Regelungen und Einschränkungen halten.

Ein Stück zur Normalität geht es auch im Info-Point am Bürgerhaus, hier werden nach Terminvereinbarung wieder die Sprechstunden für die Bereiche Jugend, Kindertagespflege und Frauenreferat angeboten. Innerhalb der Öffnungszeiten sind ab Montag auch die Antragsformulare für Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) und zur Befreiung von GEZ-Gebühren erhältlich. Auch Termine bei der Verwaltung im Interimsrathaus in Erlensee sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Bezüglich der neuen Regelungen hinsichtlich Öffnung der städtischen Liegenschaften für mögliche Veranstaltungen wird derzeit an einem Hygieneplan gearbeitet, der dann eine Voraussetzung für eine Nutzung der Räumlichkeiten darstellen soll.

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