Amtliche Bekanntmachung des Magistrats der Stadt Erlensee

Bekanntmachung über die Teilrechtskraft des Umlegungsplanes – Umlegung „Fliegerhorst 0.4“

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird durch den Magistrat der Stadt Erlensee als Umlegungsstelle Folgendes bekannt gemacht:

Der am 18.02.2020 durch Beschluss aufgestellte Umlegungsplan, bestehend aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis, für das Umlegungsgebiet „Fliegerhorst 0.4“ in der Gemarkung Langendiebach im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Fliegerhorst 0.4“ ist mit Ausnahme der Ordnungsnummern 2 (hier nur ldf. Nr. NN04, NN09, NN10 und NN11) sowie 12 und 19 (Gemarkung Langendiebach, Flur 24, Flurstücke 25 und 29) am 22.04.2020 unanfechtbar geworden. Eine Entscheidung über eingelegte Rechtsbehelfe hat auf die von der Bekanntmachung erfassten Teile des Umlegungsplans, die hiermit in Kraft gesetzt werden, keine Auswirkungen.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen sind fällig.

Der Umlegungsplan kann insbesondere bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Umlegungsstelle der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, 2. Obergeschoss, Zimmer 204 innerhalb der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Die Einsichtnahme in den Umlegungsplan ist nach § 75 BauGB jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung sind:

Montag von 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Di/Mi/Do/Fr von 08:30 – 12:00 Uhr

Das Rathaus ist derzeit für den regulären Publikumsverkehr geschlossen! Wir möchten Sie bitten, einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Erlensee -Umlegungsstelle- Am Rathaus 3, 63526 Erlensee schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Erlensee, den 05.05.2020

Der Magistrat
der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister

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