„Hunde gehören an die Leine!“ – Verstoß kann mit Ordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € geahndet werden

(pm/ea) – Der Frühling ist in vollen Zügen. Und es ist Brut- und Setzzeit bis zum 31. August eines jeden Jahres. Jetzt heißt es „Hunde an die Leine!“, wie die Stadt Langenselbold in einer Pressemitteilung betont.

Entgegen der landläufigen Meinung, Hunde müssten immer und überall freilaufen dürfen, sind Hunde so zu halten, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Hunde werden üblicherweise aus privaten Gründen angeschafft und dienen ganz überwiegend der Freizeitgestaltung, so dass es die Allgemeinheit nicht hinnehmen müsste, von diesen gestört zu werden. Insbesondere können wildlebende Tiere durch den sporadisch aufkommenden Jagdtrieb von freilaufenden Hunden gefährdet werden.

Den verantwortungsbewussten Hundehaltern ist klar, dass sie mit ihrem Hobby niemand belästigen dürfen und vermeiden dies auch aktiv. Leider werden die verantwortungsbewussten Hundehalter immer wieder durch die achtlosen oder provokanten Hundehalter in Misskredit gebracht. Es gibt zum Leidwesen Aller immer wieder Hundebesitzer, die ihre Form der Hundehaltung über die Rechte der Allgemeinheit stellen. Bundesdeutsche und hessische Natur- und Jagdgesetze lassen deutlich erkennen, dass dem Schutz von Wildtieren eine besondere Bedeutung zukommt. Leider wird dieser Schutz von einigen Wenigen verkannt.

Das Langenselbolder Ordnungsamt appelliert noch einmal an alle Hundehalter, sich beim Ausführen der Hunde so zu verhalten, dass niemand gestört wird. Der Verstoß kann mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Die Anleinpflicht gilt nicht für Diensttiere von Behörden, Behindertenbegleithunde, Blindenhunde und Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie Jagd- und Herdengebrauchshunde im Rahmen ihres zweckentsprechenden Einsatzes oder in der Ausbildung.

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