(pm/ea) – Erstmals in der Hanauer Geschichte wird die Stadt für Teile der Mitarbeiterschaft Kurzarbeit beantragen, wie in einer Pressemitteilung am Freitag berichtet wird.
„Dieser Entscheidung liegt die Tatsache zugrunde, dass es Bereiche gibt, die bis auf weiteres nicht zu einem normalen Arbeiten, wie wir es kennen, zurückkehren können,“ erklärt Martin Bieberle, Leiter des Fachbereichs Personal, Organisation und Kommunikation. Geprüft werden soll nach seinen Worten die Möglichkeit der Kurzarbeit unter anderem für die Museen, die Volkshochschule, die Abteilungen des Kulturforums, das Veranstaltungsbüro, das Umweltzentrum, die Familien- und Jugendberatung (FJB), das Seniorenbüro, die Fachstelle Sport und die Hanauer Bäder sowie für den Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung. Auch die Hanau Marketing GmbH klärt derzeit, ob dieses Instrument genutzt werden kann.
Daneben werden die derzeit geltenden Regelungen zur Arbeitszeit an die aktuellen Gegebenheiten und Erfordernisse angepasst. „Dabei haben wir auch im Blick, dass durch eine Spreizung des Arbeitszeitrahmens die gleichzeitige Anwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern reduziert werden kann.“ Beschäftigten mit Kindern ermöglicht der neue Gleit- sowie Kernzeitrahmen von 6 bis 20 Uhr maximale Flexibilität. Schließlich wurde mit der neuen Dienstanweisung die Möglichkeit geschaffen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Absprache mit der Amts-, Fachbereichs- oder Eigenbetriebsleitung Fehlstunden aufbauen. Die maximale Obergrenze für die Zeitschuld beträgt das Doppelte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
„Für eine Situation, wie wir sie mit der Corona-Pandemie bewältigen müssen, haben wir keinen Erfahrungsschatz aus der Vergangenheit, auf den wir einfach zurückgreifen können“, beschreibt OB Kaminsky die besondere Lage, von der letztlich auch keiner wisse, wie lange sie noch anhalte. Vorsichtshalber gelten die Regelungen deshalb bis auf weiteres.