(pm/ea) – Während die Stadt Hanau bisher eine entsprechende Bescheinigung zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt hat, ist dies infolge einer veränderten Rechtslage nicht länger möglich. Notwendig ist jetzt ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass aus gesundheitlichen Gründen auf die Maske verzichtet werden muss, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Hanau heißt.
Wie Oberbürgermeister Claus Kaminsky erklärt, hat die Stadt aus diesem Grund alle Hanauer Ärzte angeschrieben, mit der Bitte, die jetzt von ihnen auszustellende Bescheinigung den Betroffenen schnell zur Verfügung zu stellen.
„In Hanau werden bei Kontrollen vorläufig auch die von der Stadt ausgegebenen Bescheinigungen akzeptiert. Trotzdem sollte sich jede und jeder, der eine solche Befreiung benötigt, umgehend darum kümmern, ein Attest vom Arzt zu erhalten, denn andernorts wird ausschließlich diese anerkannt“, so Thorsten Wünschmann, Leiter des Ordnungsamtes.
Er macht einmal mehr darauf aufmerksam, dass mit Beginn der hessenweiten Maskenpflicht auch die „kulante Phase in der Brüder-Grimm-Stadt endet und die Stadtpolizei ab sofort verstärkt kontrollieren wird, ob die Regelungen eingehalten werden“.