(pm/ea) – Die Stadt Hanau als Schulträger arbeitet jetzt an der praktischen Umsetzung der Hygienemaßnahmen und Raumkonzepte, die vom Land Hessen und dem Main-Kinzig-Kreis vorgegeben wurden. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Teilöffnung:
Wer ist zuständig, wenn ab 27. April die Schulen in Hanau wieder für Teilbereiche geöffnet werden?
25 Schulen in Trägerschaft der Stadt Hanau plus zwei Schulen im Schulzweckverband Hanau/Main-Kinzig-Kreis. Verantwortlich für die Umsetzung der Landesverfügung ist der Schulträger.
Welche Jahrgangsstufen gehen ab wann wieder zur Schule?
Ab 27. April wird der Schulbetrieb schrittweise wieder aufgenommen: Die jeweiligen Abschlussklassen der Hauptschulen, Realschulen, Fachoberschulen, Höheren Berufsfachschulen, Fachschulen, das letzte Ausbildungsjahr an den Berufsschulen sowie die vierten Grundschulklassen und die gymnasiale Jahrgangsstufe 12 (Q2) werden beschult. Der aktuelle Abiturjahrgang erhält keinen aktiven Unterricht mehr, sondern bereitet sich selbstständig daheim auf die mündlichen Abschlussprüfungen vor.
Gibt es eine Notbetreuung für die anderen Jahrgangsstufen?
Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1, 2, 3, 5 und 6 bleibt in der bisherigen Form bestehen. Neu ist der Anspruch von Alleinerziehenden auf Notbetreuung. Einbezogen in die Notbetreuung sind nun neben den Lehrkräften auch die sozialpädagogischen Mitarbeiter des Landes sowie das Betreuungspersonal der Schulträger. Die Gruppengröße umfasst maximal fünf Schülerinnen und Schüler.
Welche Hygienemaßnahmen werden getroffen?
Vor Unterrichtsbeginn müssen die Schülerinnen und Schüler sich im Klassenraum die Hände waschen. Die Stadt Hanau stellt über das Immobilien- und Baumanagement ausreichend Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung. Laut Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises ist regelmäßiges, gründliches Händewaschen mit kaltem Wasser und Seife vollkommen ausreichend. Der Reinigungszyklus in Schulgebäuden wird erhöht; die Lehrkräfte sind angehalten, zwischendurch über Flächen und Türgriffe zu wischen. Ferner müssen sie dafür Sorge tragen, dass einmal stündlich eine gründliche Stoßlüftung erfolgt.
Wie werden der Unterricht und die Pausen organisiert?
Maximal 15 Schülerinnen und Schüler werden pro Klassenraum unterrichtet. Die Abstandsregel von 1,5 Meter gilt überall, also in den Klassenräumen, auf den Gängen, im Schulhof. Die Schüler müssen ihre persönlichen Gegenstände (Kleidung, Tasche etc.) bei sich aufbewahren, zum Beispiel die Jacke über die Stuhllehne hängen. Einmal pro Stunde erfolgt eine Stoßlüftung. Pausen werden in Kleingruppen und ggf. zeitversetzt durchgeführt.
Gibt es eine Maskenpflicht in den Schulen?
Die Stadt Hanau empfiehlt das Tragen von Masken in den Gängen der Schulgebäude und auf dem Pausenhof. Im Unterricht kann die Maske abgesetzt werden, da hier die Abstandsregeln eingehalten werden. Lehrkräfte und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen ebenfalls der Maskenpflicht. Verantwortlich für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Alltagsmasken sind die Eltern. Als textile Barriere gelten auch Schals oder Tücher, die vor Mund und Nase gebunden werden. Die Lehrkräfte müssen sich selbst mit Alltagsmasken ausstatten, die städtischen Mitarbeiter werden von der Stadt Hanau ausgestattet.
Gibt es Mittagessen?
Aktuell wird in den Schulen aus organisatorischen Gründen keine Mittagsversorgung angeboten. Über die genaue Ausgestaltung der Mittagsversorgung in der Betreuung sollte man sich bei der jeweiligen Schulleitung informieren.
Wie fahren die Schulbusse?
Aktuell werden die zu erwartenden Schülerzahlen überprüft und die Fahrpläne entsprechend angepasst.
Welche Hygienevorschriften gelten in den Bussen?
Seit 20. April herrscht in Hanau eine allgemeine Maskenpflicht, ab 27. April in ganz Hessen. Sie gilt unter anderem bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und damit auch für die Schülerinnen und Schüler, die in Hanau mit dem Bus zur Schule fahren. Durch diese Maskenpflicht ist eine flexiblere Auslegung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter möglich, da ansonsten der Schülertransport nicht gewährleistet werden könnte. Die Einführung einer maximalen Fahrgastzahl pro Bus wird überprüft, um trotz der Masken eine Ballung zu verhindern.
Gibt es Wandertage, Projektwochen, Betriebspraktika oder Bundesjugendspiele?
Nein, all diese Dinge fallen in diesem Schuljahr aus.
Bin ich verpflichtet, mein Kind zur Schule zu schicken?
Grundsätzlich besteht die Schulpflicht für die wieder beschulten Jahrgangsstufen. Wenn ein Kind unter Vorerkrankungen leidet und damit zur Risikogruppe zählt, kann es mit einem Attest des behandelnden Arztes vom Unterricht freigestellt werden. Weitergehende Informationen gibt es beim Staatlichen Schulamt des Main-Kinzig-Kreises.
Mein Kind fühlt sich krank – wie verhalte ich mich?
Ein Kind mit Krankheitssymptomen muss grundsätzlich daheim bleiben.
Wann und wie finden die mündlichen Abiturprüfungen, die Prüfungen im Fach Sport und alle anderen Abschlussprüfungen statt?
Die genauen Termine für die Abschlussprüfungen können bei den jeweiligen Schulen erfragt werden. Aktuell sind die Haupt- und Realschulprüfungen zwischen dem 25. und 29. Mai geplant, Prüfungen an den Fachoberschulen vom 14. bis 19. Mai.
Können in diesem Schuljahr Schüler sitzen bleiben?
Nein. Werden die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt, erfolgt trotzdem das Aufrücken in die nächste Jahrgangsstufe. Laut Kultusministerium darf das Lernen daheim nicht versetzungsrelevant benotet werden. In den Fällen, in denen bereits vor der Schulschließung eine Versetzung gefährdet war, werden die Eltern beraten und auf die Möglichkeit, einer freiwilligen Wiederholung hingewiesen.
Finden schulmedizinische Eingangsuntersuchungen für die Einschulung statt?
Aktuell sind diese Untersuchungen ausgesetzt. Rückfragen dazu beantwortet das zuständige Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises.