„Balkon-Kraftwerke“: Hanau Netz macht auf Regeln aufmerksam und empfiehlt fachkundige Beratung

(pm/ea) – Der Frühlingssonnenschein lässt den Absatz wieder steigen: Steckerfertige Photovoltaik(PV)-Anlagen zur direkten Stromerzeugung aus Sonnenkraft – auch „Balkon-Kraftwerke“ genannt – werden beliebter und sind leicht zu beschaffen. Die Hanau Netz GmbH, Tochterunternehmen der Stadtwerke Hanau, „begrüßt und befürwortet die Produktion von nachhaltigem Ökostrom“, versichert Geschäftsführer Adrian Szabo in einer Pressemitteilung. Dennoch gelte es hierbei „einiges zu beachten“.

Anbieter vertreiben ihre Produkte über Online-Kaufportale und versprechen leichte Bedienbarkeit. Sie werben mit der Chance, auch als Mieter Sonnenstrom erzeugen zu können, wenn man nicht über ein eigenes Hausdach für mögliche Solarmodule darauf verfügt oder einem das Geld für eine große PV-Investition fehlt. Diese Solarmodule sind flexibel auf dem Balkon, der Terrasse, im Garten, am Garagendach oder an weiteren beliebigen Orten mit ausreichender Sonneneinstrahlung einsetzbar. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie schätzt, dass deutschlandweit etwa 40.000 dieser Mini-PV-Anlagen im Einsatz sind.

„Wer eine solche Plug-In-PV-Anlage installiert, wird somit automatisch zum Anlagenbetreiber“, erklärt Geschäftsführer Szabo. „Dann gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für einen Betreiber einer Dach-PV-Anlage oder sogar eines Solarparks“, informiert er weiter. Das sei „mit viel Aufwand verbunden bei gleichzeitig sehr geringer Stromproduktion für den eigenen Bedarf im Haus-Elektronetz. Andererseits seien keine aufwändigen Installationen notwendig, und die Investitionskosten fielen geringer aus.

Wer sich nun für ein „Balkon-Kraftwerk“ entschieden hat, sollte zunächst von einer Elektrofachkraft die eigene Hausinstallation prüfen lassen, rät die städtische Netz-Gesellschaft. Damit werde sichergestellt, dass die Elektroleitungen ausreichend dimensioniert sind. Die Hanau Netz GmbH verfügt über einen Pool an Partnerbetrieben und kann Kontakte zu diesen herstellen für Bürgerinnen und Bürger, die an einem „Balkon-Kraftwerk“ interessiert sind.

Gegebenenfalls muss vor der Installation einer „Mini-PV-Anlage“ der Zähler getauscht werden. Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre dürfen nicht verwendet werden. Bei der PV-Anlage sollte es sich unbedingt um ein zertifiziertes Produkt handeln, damit unzulässige, zum Teil lebensgefährliche Netzrückwirkungen ausgeschlossen sind.

In jedem Fall muss die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Danach muss sie beim Netzbetreiber, also in der Brüder-Grimm-Stadt bei der Hanau Netz GmbH, angemeldet werden. Auf deren Homepage unter dem Punkt Einspeisung erhalten die künftigen sogenannten Prosumer alle wichtigen Informationen zu steckerfertigen PV-Anlagen und eine Auflistung der Formulare, die für die Anmeldung einzureichen sind. Der Netzvertrieb der Hanau Netz GmbH berät unter der Telefonnummer 06181/365-6410 oder per E-Mail an netzvertrieb@hanau-netz.de.

 

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