Hanau: 800 Quadratmeter sind Obergrenze – Eisdielen dürfen partiell öffnen – Stadtbibliothek bietet Abholservice

(pm/ea) – Die Stadt Hanau hat mit einer neuen, ab Montag gültigen Allgemeinverfügung festgelegt, was die Änderungen für Hanau bedeuten.

Wichtigste Ergänzung der Landesvorgaben ist die Entscheidung, die in der Verordnung formulierte dringende Empfehlung zur Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung in eine Maskenpflicht zu übersetzen. In der Brüder-Grimm-Stadt müssen von Montag an beim Einkaufen und in den Bussen der Hanauer Straßenbahn GmbH sogenannte Alltagsmasken getragen werden.

Wie bisher dürfen der Lebensmitteleinzelhandel, der Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Blumen- und Zeitungsläden sowie Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte ihre Geschäfte öffnen.

Neu hinzu kommen ab Montag Buchläden, Autohändler, Fahrradhändler und Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern.

Dabei werden bei der Betrachtung der Höchstgrenze die Läden in Einkaufszentren einzeln für sich bewertet, was bedeutet, dass beispielsweise im Forum Hanau ein großer Teil der Geschäfte am Montag wieder öffnen darf, andere aber nicht. Denn Einzelhandelsgeschäfte, die über mehr als 800 Quadratmeter verfügen, müssen weiterhin geschlossen bleiben. Das Land hat auf Nachfrage angekündigt, diesen Passus sehr restriktiv anzuwenden, so dass auch eine temporäre Verkleinerung der Verkaufsfläche durch entsprechende Absperrungen, um unter die 800 Quadratmeter-Grenze zu kommen, nicht erlaubt ist. „Diese Entscheidung können wir überhaupt nicht nachvollziehen“, zeigt sich Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky irritiert von dieser Auslegung. „Es ist weder aus hygienetechnischen Gründen noch mit Blick auf die Abstandsregelungen erklärbar, warum man dem großflächigen Einzelhandel diese Chance nicht einräumen will.“

Für alle Geschäfte, die öffnen dürfen, gelten jedoch weiterhin strenge Vorgaben, um die geforderten Hygienestandards zu erfüllen. Auch die Zahl der Kunden im Laden ist reglementiert. Als Richtwert gilt eine Person pro 20 Quadratmeter Ladenfläche. Diese Zahl kann sich im Einzelfall, sofern die Abstandsregelungen eingehalten werden können, je nach Ladengeschäft verändern. Während die Vorgabe, dass der Verkauf nur in haushaltsüblichen Mengen erlaubt ist, bestehen bleibt, sieht die neue Verfügung nicht länger eine Nutzungspflicht von Einkaufswagen vor.

Auf große Freude wird die Lockerung für Eisdielen stoßen. Auch diese erhalten, nachdem das Land es entsprechend geregelt hat, in Hanau die Erlaubnis, vom 20. April an wieder einen Lieferdienst und einen To-Go-Verkauf aufzunehmen, wenn sichergestellt ist, dass das Eis in nicht essbaren Behältnisse verkauft wird und die Lieferung nicht an öffentliche Plätze, Park- und Grünanlagen oder ähnliche Örtlichkeiten erfolgt. In einem Umkreis von 50 Metern dürfen weder Eis noch Getränke der Eisdiele verzehrt werden.

Während ursprünglich alle städtischen Einrichtungen vorläufig bis zum 3. Mai geschlossen bleiben sollten, wird es jetzt doch eine Ausnahme geben: Die Stadtbibliothek im Kulturforum öffnet bereits am Dienstag, 21. April, wieder – zunächst allerdings nur mit einem beschränkten Angebot für Abholer. Die gewünschte Lektüre kann online im Katalog der Stadtbibliothek (https://medienkatalog.hanau.de) ausgewählt und reserviert werden. Die Mitarbeiterinnen suchen die Medien heraus, verbuchen sie und stellen sie zur Abholung am nächsten Öffnungstag im Erdgeschoss des Kulturforums bereit. Geöffnet ist die Übergabetheke montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr.

Wichtig ist, dass der Bibliotheksausweis noch gültig ist. Falls er verlängert werden muss, ist die Kontaktaufnahme unter der Emailadresse stadtbibliothek@hanau.de oder unter der Telefonnummer 06181/982520 (montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr) möglich.

Um das Infektionsrisiko für Mitarbeiterinnen sowie für Leserinnen und Leser so gering wie irgend möglich zu halten, dürfen sich neben dem Personal im Erdgeschossraum höchstens zwei weitere Personen aufhalten. Das Warten im Vorraum ist nicht erlaubt. Die Medien werden mit den Namen der Abholenden gekennzeichnet und auf einem Tisch bereitgelegt.

Die Stadtbibliothek weist schließlich darauf hin, dass trotz der partiellen Öffnung ab dem 21. April die Ausleihfrist für alle entliehenen Medien automatisch und pauschal bis zum 3. Mai 2020 verlängert sind und keine Mahngebühren entstehen.

 

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