Restaurants, Gaststätten, Imbissgeschäfte, Eisdielen, Nagel- und Tattoostudios, Kosmetikstudios, Sonnenstudios und Friseurgeschäfte müssen in Hanau schließen

(pm/ea) – Abstand halten ist derzeit das Gebot der Stunde, denn die vernünftige Distanz zu anderen Menschen ist der beste Schutz vor einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus. „Leider ist zu beobachten, dass bei einigen Mitmenschen der Ernst der Lage noch nicht angekommen sind,“ erklärt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky den Grund, dass Hanau die Regelungen ab Samstagmittag verschärft.

So sind ab 12 Uhr nur noch Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen erlaubt, um die Ansteckungsgefahr so weit wie möglich zu reduzieren.

„Ausgangssperren können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alles andere ausreichend greift“, so Kaminsky und betont, dass aber die Zahl der Neuinfektionen unbedingt gebremst werden muss. Ein Blick nach Italien zeige, warum es so immens wichtig sei, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. „Wenn sich alle an die Regeln halten und es uns gelingt, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, können wir auf Ausgangssperren verzichten,“ macht der Hanauer OB deutlich, dass es hier darum geht, Menschenleben zu schützen und zu retten.

Mit der neuen Verfügung soll eine generelle Ausgangssperre überflüssig gemacht werden. Deswegen müssen ab Samstagmittag auch alle Restaurants, Gaststätten, Imbissgeschäfte und Eisdielen in Hanau schließen. Bisher galt, dass sie unter strengen Hygieneauflagen noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet bleiben durften. Nach 18 Uhr durften sie Speisen und Getränke nur noch zum Mitnehmen verkaufen. Mit der neuen Allgemeinverfügung gilt, dass die Betriebe nur noch gastronomische Lieferdienste für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen dürfen.

Schließen müssen in Hanau mit der neuen Regelung auch alle Nagel- und Tattoostudios, Kosmetikstudios, Sonnenstudios sowie Friseurgeschäfte.

„Jeder Tag zählt, weil die Zahl der Infektionen exponentiell zunimmt „, macht der Hanauer OB deutlich, dass ein einfacher Blick auf die ansteigende Kurve der Infektionen zeigt, wie essentiell wichtig es ist, dass alle Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung schnell greifen und umfassend wirken. Am Freitagvormittag hatten deswegen der Städtetag und der Landkreistag um Unterstützung vonseiten der Landesregierung gebeten. „Eine Verschärfung der Regelungen und damit weitere Einschränkungen in der individuellen Bewegungsfreiheit sind unumgänglich“, weiß sich der Hanauer OB einig mit den anderen Mitgliedern des Hessischen Städtetags.

Diese hatten sich in einer Telefonkonferenz darauf geeinigt, die rechtliche Verschärfungen noch heute in ihren Städten auf den Weg zu bringen. „Wir stehen vor einer Herausforderung, die der Staat nicht allein bewältigen kann. Eine Krise dieser Dimension können nur alle Menschen gemeinsam überwinden“, nimmt OB Kaminsky jeden einzelnen in die Pflicht, durch sein verantwortungsbewusstes Verhalten einen Beitrag zu leisten und die sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. „Aber es ist leider so, dass wir offenbar ohne Verbote nicht erreichen, dass das Vernünftige getan wird.“

Mittags kündigte die Landesregierung dann an, strengere Maßnahmen auch landesseitig auf den Weg zu bringen. In einer Telefonkonferenz zwischen dem Ministerpräsidenten sowie den Landräten und Oberbürgermeistern wurde dies präzisiert.

Einhellig wurde in Hanau die Entscheidung getroffen, Regelungslücken der Landesverordnung direkt vor Ort zu schließen und beispielsweise auch Nagel-, Tattoo- und Kosmetikstudios nicht länger geöffnet zu lassen.

Weiterhin dürfen in Hanau Geschäfte zur Allgemeinversorgung öffnen. Dazu zählen Supermärkte, Bäckereien, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen, Waschsalons, Reinigungen, Zeitungsverkauf, Baumärkte, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel, Kioske und der Wochenmarkt (ohne Tische und Bänke). Alle Aufenthaltsbereiche in den Geschäften müssen aber geschlossen bleiben. Weiterhin gelten für alle noch öffnenden Geschäfte strenge Auflagen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und für Hygienemaßnahmen gemäß einer von der Stadt Hanau zu erlassenen Hygieneverordnung, die sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes orientiert.“

 

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