Stadt Hanau hofft nach Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen auf großzügiges Verständnis bei Arbeitgebern

(pm/ea) – Nachdem die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis am Freitag bereits angekündigt hatten, die eigenen Schulen und Kindertagesstätten vor Ort zu schließen, wurden die Rahmenbedingung für diese Sicherheitsmaßnahme durch das Land Hessen im Laufe des Tages präzisiert.

Wichtigste Aktualisierung ist dabei die Ausweitung des Zeitraums bis zum 19. April, in der kein Unterricht stattfinden und keine reguläre Betreuung in den Kindertagesstätten stattfinden wird. Daneben umfasst die Anordnung des Landes auch die Betreuung durch Tagesmütter und -väters, die von der Stadt Hanau zunächst ausgenommen wurden.

„Nachdem wir zu der Überzeugung gekommen waren, dass dieser Schritt unumgänglich ist, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen oder zumindest zu verlangsamen, haben wir schon am frühen Nachmittag unsere Entscheidung getroffen, um allen Betroffenen möglichst viel Vorlaufzeit zu verschaffen. Denn es ist uns sehr wohl bewusst, welche persönliche Erschwernisse und welcher Organisationsaufwand durch den Wegfall einer geordneten Kinderbetreuung in Kita und Schule entstehen können“, erklärt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky und hofft auf großzügiges Verständnis bei den Arbeitgebern, wenn zu Wochenbeginn eventuell mancher Mitarbeiter oder Mitarbeiterin wegen ungeklärter Betreuungsfragen ausfällt.

Das Hessische Kultusministerium hatte schließlich entschieden, dass bis zum Ende der Osterferien am 19. April kein regulärer Unterricht stattfinden wird. Am Montag, 16. März, sollen jedoch alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal die Gelegenheit bekommen, in den jeweilige Schulen zusammenzukommen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit zu treffen und eventuell Lehrmaterial zur eigenverantwortlichen Bearbeitung abzuholen. Die Schulbusse der Hanauer Straßenbahn GmbH (HSB) werden am Montag noch ihre üblichen Touren absolvieren und erst ab Dienstag ihren Dienst einstellen.

Auch das Landesabitur, so die Regelung des Ministeriums, soll trotz der Umstände ermöglicht werden, so dass die schriftlichen Prüfungen nach heutigem Stand am 19. März beginnen werden – auch in Hanau.

„Wichtig ist auch die Verpflichtung der Schulen, für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten“, unterstreicht der Hanauer OB, dass dieses Angebot sich allerdings nur an Kinder richtet, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Darunter fallen jene Berufsgruppen, die zur Sicherstellung der öffentlichen Daseinsfürsorge unabdingbar sind. Eine genaue Festlegung der „Funktionsträger in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung“ hat das Ministerium vorgenommen. Wichtig ist auch, dass im Normalfall beide Elternteile diese Bedingung erfüllen müssen.

Die gleichen Maßgaben gelten auch für die Kindertagesstätten und die Kinderbetreuung durch Tagesmütter. Die 29 städtischen Kitas sowie die der freien Träger sind von Montag an bis zum 19. April geschlossen. Die rund 70 Tagesmütter müssen ihre Betreuung ebenfalls einstellen. Um die Arbeitsfähigkeit für Betriebe der Daseinsvorsorge, für Polizei und Rettungsdienste, aber auch für die Kliniken und die Pflegeheime sicherzustellen, hat sich die Stadt aber sofort der Aufgabe zugewandt, einen Notdienst zu organisieren. Dabei handelt es sich hier ebenfalls um ein Angebot, das sich ausschließlich an jene Personen richtet, die im Interesse der öffentlichen Daseinsvorsorge weiterarbeiten müssen. „Beschäftigte der genannten Bereiche, die ohne funktionierende Kinderbetreuung ihren Dienst nicht aufnehmen können, müssen sich aber über ihre Vorgesetzten oder ihren Arbeitgeber mit dem Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung in Verbindung setzen, damit im Einzelfall geklärt werden kann, ob der Anspruch auf einen Notplatz besteht. Selbstverständlich werden gezahlte Gebühren für die Zeit der Schließung erstattet.“
Für Arbeitgeber und Vorgesetzte der öffentlichen Daseinsfürsorge, die einen Notbetreuungsplatz für unverzichtbare Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen, sind auf der städtischen Internetseite Informationen und Kontaktdaten zusammengestellt. Die zentrale Koordination und Vergabe der Notplätze läuft ausschließlich über die Emailadresse eigenbetrieb-kindertagesbetreuung@hanau.de

Weitergehende Hinweise rund um das Thema Corona gibt es auch auf der städtischen Homepage www.corona.hanau.de. Der Internetauftritt wird ständig aktualisiert. Neben aktuellen Angaben zur städtischen Lage, etwa Schließungen öffentlicher Einrichtungen, veränderter Öffnungszeiten, verschobener und abgesagter Veranstaltungen, sind dort auch wichtige Rufnummern und Informationen zu medizinischen Fragestellungen aufgelistet. Darüber hinaus führen Links zu weiterführenden, offiziellen Internetseiten. Veranstalter und Vereinen können an stab-corona@hanau.de Absagen und Verschiebungen melden – auch diese werden auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Informationen liefert die Stadt auch via Twitter (@Brueder_Grimm).

Ab sofort hat die Stadt Hanau unter der Telefonnummer 06181/ 6764117 ein Bürgertelefon geschaltet, das am Wochenende jeweils von 9 bis 18 Uhr und ab Montag von 7 bis 18 Uhr erreichbar ist. Wichtiger Hinweis: Medizinische Fragen werden dort nicht beantwortet – hierzu wenden sich Bürgerinnen und Bürger an die Hotline des Main-Kinzig-Kreises (06051-8510000) oder im Notfall an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 beziehungsweise an den Hausarzt.

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