Beschluss Umlegungsplan „Fliegerhorst 0.4“
Der Magistrat der Stadt Erlensee –Umlegungsstelle– hat in seiner Sitzung vom 18.02.2020 den Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes (§ 66 Abs. 1 BauGB) gefasst. Der Umlegungsplan enthält den in Aussicht genommenen Neuzustand und alle tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, welche die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis
Der Umlegungsplan liegt gemäß § 69 Abs. 1 BauGB vom 02.03.2020 bis zum 27.03.2020 bei der Umlegungsstelle der Stadt Erlensee, Am Rathaus 3 in 63526 Erlensee, innerhalb der allgemeinen Dienststunden, öffentlich aus.
Die allgemeinen Dienststunden der Stadtverwaltung sind:
Mo/Di/Do/Fr von 08:30 bis 12:00 Uhr und
Montag von 14.00 bis 19:00 Uhr.
Es kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Den am Umlegungsverfahren Beteiligten nach § 48 BauGB wird ein Ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 BauGB).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats Widerspruch angefochten werden.
Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Erlensee -Umlegungsstelle- Am Rathaus 3 in 63526 Erlensee schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Erlensee, den 19.02.2020
Der Magistrat
der Stadt Erlensee
Stefan Erb
Bürgermeister