(pm/ea) – Nur wenige Stunden, nachdem ein 31 Jahre alter Mann aus Erlensee bei einem Streit in der Nacht von Freitag auf Samstag am Hanauer Freiheitsplatz gravierende Gesichtsverletzungen davontrug, wurde der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen. Der zuständige Ermittlungsrichter folgte am Samstag einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau, die in einer Pressemitteilung nun darüber informiert.
Zu verdanken ist der schnelle Ermittlungserfolg vor allem dem raschen Eingreifen der Polizei, die den Verdächtigen bereits wenig später in Tatortnähe festnehmen konnte. Eine besondere Bedeutung bei den laufenden Ermittlungen hat nach Einschätzung von Justiz und Polizei die Videoüberwachungsanlage, auf welcher der wesentliche Tathergang dokumentiert wurde.
Wie bereits berichtet, soll es gegen 1.35 Uhr an einem Taxistand zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 31-Jährigen und einem 18-jährigen Wohnsitzlosen gekommen sein. Dabei soll der Verdächtige, der bereits wegen Drogen- und Körperverletzungsdelikten aktenkundig geworden ist, seinem Kontrahenten nach einer verbalen Auseinandersetzung gegen den Kopf geschlagen und auch getreten haben. Der Ältere erlitt unter anderem mehrere Knochenbrüche und musste sofort in die Augenabteilung der Uniklinik Frankfurt eingeliefert werden.
Die genauen Hintergründe der Auseinandersetzung sind noch unklar und werden derzeit von der Hanauer Kriminalpolizei ermittelt; möglicherweise könnte in dem Streit eine 21 Jahre alte Frau aus Hanau eine wichtige Rolle spielen. Der 18-Jährige war kurz nach der Tat weggerannt, konnte aber von der Polizei ganz in der Nähe, im Bereich des Forums, gestellt und festgenommen werden.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der mutmaßliche Täter im Falle einer Verurteilung eine empfindliche Jugendstrafe zu erwarten. Da er zwar in Hanau wohnhaft war, derzeit aber keinen festen Wohnsitz hat, bestehe bei dem jungen Mann Fluchtgefahr. Aufgrund seiner Vorgeschichte gehen die Ermittler zudem von einer Wiederholungsgefahr aus, sollte der 18-Jährige nicht sofort inhaftiert werden. Dieser Einschätzung schloss sich der Ermittlungsrichter an und stellte umgehend einen Haftbefehl aus.