Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB)
In der Baulandumlegung für das Gebiet „Gewerbepark Erlensee II“ in der Gemarkung Langendiebach, Flur 14, 15 und 16, wird nach § 71 Baugesetzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 29.10.2019 am 23.01.2020 unanfechtbar geworden ist. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Magistrat der Stadt Erlensee, Am Rathaus, 3, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Erlensee, den 23.01.2020
Der Magistrat
der Stadt Erlensee
Stefan Erb
(Bürgermeister)