Quartalsfälligkeiten
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am 15. Februar 2020 die Vierteljahresbeträge für Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Hundesteuer und Gewerbesteuervorauszahlungen fällig werden.
Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.
Erlensee, den 31.01.2020 Der Magistrat
Stadtkasse
gez. Washausen
-Kassenverwalter-