(pm/ea) – „Wir setzen in Hanau schon seit mehreren Jahren keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung ein“, macht Oberbürgermeister Claus Kaminsky deutlich, dass das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts zum Einsatz von Leiharbeitern für Aufgaben der Stadtpolizei keine Relevanz für Hanau hat.
Das Gericht hatte festgestellt, dass das Recht, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken zu ahnden, eine hoheitliche Aufgabe ist und ausschließlich dem Staat zugewiesen ist.
Auch die Stadt Hanau hatte in der Vergangenheit zwar gelegentlich auf private Dienstleister zurückgegriffen, um phasenweise die stadteigenen Kräfte aufzustocken und bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs zu unterstützen. „Erste rechtliche Bedenken und die geplanten Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hatten uns dann aber bewogen, ausschließlich auf eigenes Personal zu setzen“, erläutert der OB zum Hintergrund des Strategiewechsels, dessen Richtigkeit sich jetzt einmal mehr bestätigt.
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Stadtpolizei im Bereich des ruhenden Verkehrs 54.846 Verstöße gegenüber 47.614 im Vorjahr. Davon entfielen 3.690 auf das Parken ohne Parkschein (2018: 4.235) und 3.481 auf das Parken ohne Parkscheibe (2018: 3.127). In 5.722 Fällen (2018: 3.465) wurde das Parken auf dem Gehweg geahndet. 7.467 Verstöße (2018: 7.162) entfielen auf Parken im eingeschränkten Haltverbot und in 7.690 Fällen (2018: 5.720) handelte es sich um Parken im absoluten Haltverbot.