Biomüllabfuhr ohne Plastiktüten und ohne kompostierbare Plastikbeutel
Aus aktuellem Anlass und wegen der zunehmenden Menge von Fehlwürfen in der Biotonne möchten wir alle Abfallbesitzer erneut darauf hinweisen, dass Biomüllgefäße nur mit organischen Abfällen, wie Biomüll und Pflanzenabfällen, befüllt zur Abfuhr bereitgestellt werden dürfen. Alle anderen Abfallstoffe – wie z. B. in Plastiktüten oder in „kompostierbaren“ Bio- und Ökobeutel aus Plastik verpackter Bioabfall – haben in diesen Gefäßen nichts zu suchen. Plastik im Biomüll ist generell tabu! Es ruiniert den späteren Kompost bzw. macht den Biomüll unbrauchbar.
Alle auf der Kompostanlage in Plastikbeutel verpackte Bioabfälle müssen mit einem hohen Sortieraufwand vom restlichen Biomüll getrennt und kostenaufwändig als Restmüll entsorgt werden. Unter diesen Gesichtspunkten macht eine Sammlung von Biomüll in solchen Tüten über die Biotonne absolut keinen Sinn.
Ob Bio-, Öko- und normaler Plastikbeutel. Die darin verpackten Bioabfälle gehören nicht in die Biotonne, sondern in die Restmülltonne. Im Handel werden aus diesem Grund Papiertüten angeboten, über die der Biomüll unbedenklich in die Biotonne gegeben werden kann. Zudem werden durch diese Papiertüten die feuchten Bioabfälle in der Biotonne besser gebunden und in der kalten Jahreszeit frieren diese nicht so schnell an der Tonneninnenwand fest. Zur Verpackung von Bioabfall eignet sich aber auch normales Zeitungspapier.
Werden in einer Biotonne Plastiktüten oder auch andere Fremdstoffe wie Glas (z. B. Gläsern mit verdorbenem Restinhalt) oder auch Hundekot bei der Abfuhr festgestellt, hat die Abfuhrfirma die klare Anweisung, das betroffene Gefäß nicht zu entleeren. Dieses bleibt somit von der Abfuhr ausgeschlossen, ist vom Abfallbesitzer nachzusortieren und beim nächsten Abfuhrtermin ordnungsgemäß bereit zu stellen (siehe auch die Hinweise auf der Rückseite des Abfallkalenders unter der Rubrik „Grün- und Küchenabfälle“ sowie „Komposttonne/Biotonne“). Bitte geben Sie auch keinen Straßenkehricht in die Biotonne, da durch die Verunreinigung der Fahrbahnoberfläche durch Reifenabrieb, Öl-, Benzin- und Dieselrückstände dieses Material als Problemabfall einzustufen ist und daher für die Biotonne nicht geeignet ist und nur über die Restmülltonne entsorgt werden darf.
Wir bitten um Beachtung.
Erlensee, den 12.12.2019
Für den Magistrat
Behr
Erste Stadträtin